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Kft gründen: Fallstricke und Herausforderungen für deutsche Unternehmer in Ungarn

Kft gründen: Fallstricke und Herausforderungen für deutsche Unternehmer in Ungarn

Als Institut Peritum haben wir uns darauf spezialisiert, deutsche Unternehmer bei der Expansion nach Ungarn zu unterstützen. Wir wissen aus langjähriger Erfahrung, dass die Gründung einer ungarischen Kft (Korlátolt Felelősségű Társaság) oftmals mit unerwarteten Herausforderungen verbunden ist. In diesem umfassenden Leitfaden möchten wir Ihnen einen tiefen Einblick in die Fallstricke und Chancen geben, die Sie bei der Unternehmensgründung in Ungarn erwarten.

Die Attraktivität des ungarischen Marktes für deutsche Unternehmer

Ungarn hat sich in den letzten Jahren zu einem beliebten Ziel für deutsche Unternehmen entwickelt, die ihre Geschäftstätigkeit nach Osteuropa ausweiten möchten. Die Gründe dafür sind vielfältig:

– EU-Mitgliedschaft und damit verbundene rechtliche Harmonisierung
– Zentrale geografische Lage in Europa
– Vergleichsweise niedrige Lohn- und Betriebskosten
– Gut ausgebildete Fachkräfte
– Attraktive Förderprogramme für ausländische Investoren

Trotz dieser verlockenden Aussichten scheitern viele deutsche Unternehmer bei ihrem Versuch, in Ungarn Fuß zu fassen. Warum ist das so? Lassen Sie uns gemeinsam die häufigsten Fallstricke und Herausforderungen betrachten, die bei der Gründung einer Kft auf Sie zukommen können.

Weitere spannende Einblicke:
EWIV gründen: Expertenhilfe vom Institut Peritum 2025

Kulturelle Unterschiede: Mehr als nur eine Sprachbarriere

Ein wesentlicher Grund für das Scheitern deutscher Unternehmer in Ungarn liegt in der Unterschätzung kultureller Differenzen. Viele gehen davon aus, dass die gemeinsame EU-Mitgliedschaft automatisch zu ähnlichen Geschäftspraktiken führt. Diese Annahme kann fatale Folgen haben.

Die ungarische Geschäftskultur verstehen

In Ungarn legt man großen Wert auf persönliche Beziehungen und langfristige Partnerschaften. Die deutsche Direktheit und Effizienz wird hier oft als unhöflich oder gar arrogant wahrgenommen. Ungarische Geschäftspartner schätzen es, wenn Sie sich Zeit nehmen, eine Beziehung aufzubauen, bevor Sie zur Sache kommen.

Tipp: Investieren Sie in den Aufbau persönlicher Netzwerke. Ein gemeinsames Essen oder ein informelles Treffen kann Wunder bewirken und Türen öffnen, die Ihnen sonst verschlossen bleiben.

Der Faktor Zeit: “Magyar idő”

Die sogenannte “Magyar idő” (ungarische Zeit) ist mehr als nur ein Klischee. Entscheidungsprozesse dauern oft länger als in Deutschland, und Termine werden flexibler gehandhabt. Dies kann für deutsche Unternehmer, die an strikte Zeitpläne gewöhnt sind, frustrierend sein.

Unsere Empfehlung: Planen Sie bei Ihren Projekten und Verhandlungen großzügige Zeitpuffer ein. Geduld und Flexibilität sind hier der Schlüssel zum Erfolg.

Bürokratische Hürden bei der Kft-Gründung

Trotz EU-Harmonisierung funktioniert die ungarische Bürokratie nach eigenen Regeln. Viele deutsche Unternehmer unterschätzen den Zeit- und Ressourcenaufwand, der mit behördlichen Prozessen verbunden ist.

Genehmigungsverfahren und lokale Behörden

Genehmigungsverfahren können sich unerwartet in die Länge ziehen. Lokale Behörden haben oft erheblichen Ermessensspielraum, und ohne die richtigen Kontakte oder lokale Expertise können Projekte ins Stocken geraten.

Ein Beispiel aus unserer Praxis: Ein deutscher Maschinenbauer wartete acht Monate auf eine Baugenehmigung, die laut offiziellen Angaben in sechs Wochen hätte erteilt werden sollen. Solche Verzögerungen können Budgets sprengen und Zeitpläne durcheinanderbringen.

Unser Rat: Arbeiten Sie von Anfang an mit erfahrenen lokalen Partnern zusammen, die die Behördenlandschaft kennen und wissen, wie man Prozesse beschleunigen kann.

Rechtliche Besonderheiten bei der Kft-Gründung

Die Gründung einer Kft in Ungarn unterscheidet sich in einigen Punkten von der GmbH-Gründung in Deutschland. Einige wichtige Aspekte:

– Mindestkapital: Aktuell beträgt das gesetzliche Mindestkapital für eine Kft 3 Millionen HUF (ca. 8.000 EUR).
– Geschäftsführer: Mindestens ein Geschäftsführer muss bestellt werden, der nicht zwingend ungarischer Staatsbürger sein muss.
– Gesellschaftsvertrag: Muss notariell beglaubigt und beim Handelsregister eingereicht werden.
– Steuernummer: Die Beantragung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Wichtig zu wissen: Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Ungarn können sich schnell ändern. Eine kontinuierliche Beobachtung der Gesetzeslage ist unerlässlich.

Personalmanagement: Mehr als nur niedrige Lohnkosten

Viele deutsche Unternehmen werden von den vergleichsweise niedrigen Lohnkosten in Ungarn angezogen. Doch das Personalmanagement birgt einige versteckte Herausforderungen.

Kulturelle Unterschiede in der Arbeitsweise

Ungarische Mitarbeiter erwarten oft mehr Führung und klarere Hierarchien als ihre deutschen Kollegen. Die flachen Hierarchien und eigenverantwortliche Arbeitsweise, die in vielen deutschen Unternehmen üblich sind, können hier zu Missverständnissen und Frustration führen.

Unser Tipp: Passen Sie Ihren Führungsstil an die lokalen Erwartungen an. Schulen Sie Ihre deutschen Führungskräfte in interkultureller Kompetenz.

Fluktuation und Fachkräftemangel

Trotz niedriger Löhne kämpfen viele Unternehmen in Ungarn mit hoher Fluktuation und einem zunehmenden Fachkräftemangel. Dies führt zu versteckten Kosten durch häufige Einarbeitungen und Rekrutierungsprozesse.

Unsere Strategie: Investieren Sie in Mitarbeiterbindung und Weiterbildung. Entwickeln Sie attraktive Karrierepfade und schaffen Sie eine positive Unternehmenskultur, die auf die Bedürfnisse ungarischer Mitarbeiter zugeschnitten ist.

Sprachbarrieren überwinden

Die Sprachbarriere wird von vielen deutschen Unternehmern unterschätzt. Während in Budapest und bei internationalen Konzernen Englisch oft als Geschäftssprache funktioniert, ist außerhalb der Hauptstadt und bei kleineren Partnern Ungarisch oft unumgänglich.

Investition in Sprachkompetenz

Die Kosten für Dolmetscher und mehrsprachige Mitarbeiter sollten von Anfang an in Ihre Kalkulation einbezogen werden. Langfristig lohnt es sich, in die Sprachkenntnisse Ihrer Mitarbeiter zu investieren.

Unser Ansatz: Wir empfehlen, mindestens eine Person im Führungsteam zu haben, die Ungarisch auf Geschäftsniveau beherrscht. Dies öffnet Türen und schafft Vertrauen bei lokalen Partnern und Behörden.

Lokale Konkurrenz nicht unterschätzen

Ein häufiger Fehler deutscher Unternehmer ist die Annahme, technologisch und organisatorisch überlegen zu sein. Dabei wird die Stärke lokaler Konkurrenten oft unterschätzt.

Vorteile ungarischer Unternehmen

Ungarische Wettbewerber haben oft entscheidende Heimvorteile:

– Bessere lokale Netzwerke und Beziehungen
– Tieferes Verständnis für den Markt und Kundenbedürfnisse
– Kürzere Entscheidungswege und höhere Flexibilität
– Geringere Sprachbarrieren und kulturelle Hürden

Unsere Strategie: Analysieren Sie den lokalen Markt gründlich. Suchen Sie nach Möglichkeiten, mit ungarischen Unternehmen zu kooperieren, statt sie nur als Konkurrenten zu sehen.

Erfolgsrezepte für die Kft-Gründung in Ungarn

Trotz aller Herausforderungen gibt es viele deutsche Unternehmen, die in Ungarn erfolgreich sind. Was machen sie anders?

Investition in lokale Beziehungen

Erfolgreiche Unternehmen investieren Zeit und Ressourcen in den Aufbau lokaler Netzwerke. Sie verstehen, dass persönliche Beziehungen in Ungarn oft der Schlüssel zu geschäftlichem Erfolg sind.

Lokale Führungskräfte einsetzen

Die Besetzung von Führungspositionen mit ungarischen Managern kann ein entscheidender Erfolgsfaktor sein. Sie bringen nicht nur Sprachkenntnisse und kulturelles Verständnis mit, sondern auch wertvolle lokale Netzwerke.

Anpassung an lokale Gegebenheiten

Statt zu versuchen, deutsche Geschäftspraktiken 1:1 zu übertragen, passen erfolgreiche Unternehmen ihre Prozesse und Strukturen an die ungarischen Gegebenheiten an.

Ungarn als eigenständigen Markt betrachten

Wer Ungarn als “billiges Deutschland” sieht, wird scheitern. Erfolgreiche Unternehmen behandeln den ungarischen Markt als eigenständig mit eigenen Regeln und Bedürfnissen.

Rechtliche und steuerliche Besonderheiten bei der Kft-Gründung

Bei der Gründung einer Kft in Ungarn gibt es einige rechtliche und steuerliche Aspekte zu beachten, die sich von den deutschen Regelungen unterscheiden.

Steuerliche Vorteile nutzen

Ungarn bietet einige attraktive steuerliche Rahmenbedingungen für Unternehmen:

– Körperschaftsteuer: Derzeit 9% (einer der niedrigsten Sätze in der EU)
– Gewerbesteuer: Maximal 2% des Nettoumsatzes
– Dividendenbesteuerung: 15% (kann durch Doppelbesteuerungsabkommen reduziert werden)

Unser Tipp: Lassen Sie sich von Steuerexperten beraten, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.

Arbeitsrecht und Sozialversicherung

Das ungarische Arbeitsrecht unterscheidet sich in einigen Punkten vom deutschen. Wichtige Aspekte:

– Kündigungsschutz ist weniger streng als in Deutschland
– Gesetzlicher Mindestlohn und Urlaubsanspruch
– Sozialversicherungsbeiträge sind niedriger als in Deutschland

Zu beachten: Die genauen Regelungen können sich ändern. Eine regelmäßige Überprüfung der aktuellen Gesetzeslage ist unerlässlich.

Digitalisierung und Technologie in Ungarn

Ungarn hat in den letzten Jahren große Fortschritte im Bereich Digitalisierung gemacht. Dies bietet Chancen, aber auch Herausforderungen für deutsche Unternehmer.

Digitale Infrastruktur

Die digitale Infrastruktur in Ungarn ist in vielen Bereichen gut ausgebaut:

– Schnelles Internet auch in ländlichen Gebieten
– Fortschrittliche mobile Netzwerke (5G-Ausbau)
– Wachsender E-Commerce-Sektor

Chance: Nutzen Sie die gute digitale Infrastruktur für innovative Geschäftsmodelle und effiziente Prozesse.

E-Government und digitale Behördengänge

Ungarn hat in den letzten Jahren stark in E-Government investiert. Viele behördliche Prozesse können mittlerweile digital abgewickelt werden, was die Bürokratie vereinfachen kann.

Unser Rat: Machen Sie sich mit den digitalen Behördenportalen vertraut. Sie können viel Zeit und Aufwand sparen.

Finanzierung und Fördermöglichkeiten

Bei der Kft-Gründung und Expansion in Ungarn stehen verschiedene Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

EU-Fördermittel

Als EU-Mitglied profitiert Ungarn von verschiedenen EU-Förderprogrammen. Diese können auch für ausländische Investoren interessant sein.

Wichtig zu wissen: Die Beantragung von EU-Mitteln kann komplex sein. Professionelle Unterstützung ist hier oft unerlässlich.

Ungarische Investitionsförderung

Die ungarische Regierung bietet verschiedene Anreize für ausländische Investoren:

– Steuervergünstigungen für bestimmte Investitionen
– Zuschüsse für Arbeitsplatzschaffung
– Förderung von Forschung und Entwicklung

Unser Tipp: Prüfen Sie frühzeitig, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Projekt in Frage kommen.

Fazit: Chancen und Risiken abwägen

Die Gründung einer Kft in Ungarn bietet deutschen Unternehmern viele Chancen, ist aber auch mit Herausforderungen verbunden. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einer gründlichen Vorbereitung, kultureller Sensibilität und der Bereitschaft, sich auf die lokalen Gegebenheiten einzulassen.

Als Institut Peritum stehen wir Ihnen bei jedem Schritt Ihrer Expansion nach Ungarn zur Seite. Wir verfügen über jahrelange Erfahrung und ein umfassendes Netzwerk vor Ort. Gemeinsam können wir die Fallstricke umgehen und die Chancen des ungarischen Marktes optimal nutzen.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Kft-Gründung in Ungarn

1. Wie lange dauert die Gründung einer Kft in Ungarn?

Bei optimaler Vorbereitung kann eine Kft innerhalb von 2-3 Wochen gegründet werden. Allerdings können behördliche Prozesse die Dauer verlängern.

2. Welche Unterlagen benötige ich für die Kft-Gründung?

Wichtige Dokumente sind u.a. der Gesellschaftsvertrag, Nachweise über das Stammkapital, Personalausweise der Gesellschafter und eine ungarische Steueridentifikationsnummer.

3. Muss ich als Geschäftsführer in Ungarn ansässig sein?

Nein, der Geschäftsführer muss nicht in Ungarn ansässig sein. Es ist jedoch ratsam, eine Kontaktperson vor Ort zu haben.

4. Welche Steuern fallen für eine Kft in Ungarn an?

Die wichtigsten Steuern sind die Körperschaftsteuer (9%), die lokale Gewerbesteuer (max. 2%) und die Umsatzsteuer (27% Standardsatz).

5. Kann ich als Ausländer alleiniger Gesellschafter einer Kft sein?

Ja, es gibt keine Einschränkungen für ausländische Gesellschafter bei der Gründung einer Kft.

6. Welche Branchen sind besonders attraktiv für deutsche Investoren in Ungarn?

Besonders attraktiv sind derzeit die Automobilindustrie, IT und Softwareentwicklung, Logistik und erneuerbare Energien.

7. Gibt es Einschränkungen beim Kapitalverkehr zwischen Deutschland und Ungarn?

Nein, als EU-Mitglieder genießen beide Länder Kapitalverkehrsfreiheit.

8. Wie finde ich qualifizierte Mitarbeiter in Ungarn?

Neben klassischen Jobportalen sind Universitätskooperationen und Empfehlungen durch lokale Netzwerke effektive Wege.

9. Welche Versicherungen sind für eine Kft in Ungarn Pflicht?

Pflichtversicherungen umfassen u.a. die Sozialversicherung für Mitarbeiter. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist dringend empfohlen.

10. Wie kann ich meine Kft in Ungarn wieder auflösen?

Die Auflösung einer Kft erfordert einen Gesellschafterbeschluss und die Durchführung eines Liquidationsverfahrens. Der Prozess kann mehrere Monate dauern.

Ihr nächster Schritt zur erfolgreichen Kft-Gründung in Ungarn

Die Gründung einer Kft in

Schaubild zur umsatzsteuerlichen Behandlung einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV)

EWIV Umsatzsteuer – der Leitfaden

Die besten Tipps für EWIV und Umsatzsteuer: Informative Steueroptimierung für GmbHs und Betriebsausgaben

Einführung in die EWIV und ihre steuerrechtliche Bedeutung

Die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) stellt eine supranationale Rechtsform dar, die insbesondere für grenzüberschreitende Kooperationen von Unternehmen innerhalb der Europäischen Union von Bedeutung ist. Im Kontext der Umsatzsteuer und der Optimierung von Betriebsausgaben für angeschlossene GmbHs ergeben sich hierbei spezifische Herausforderungen und Möglichkeiten, die einer detaillierten Betrachtung bedürfen.

Die EWIV wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 des Rates vom 25. Juli 1985 eingeführt und zielt darauf ab, die wirtschaftliche Zusammenarbeit über Landesgrenzen hinweg zu erleichtern. In Bezug auf die steuerliche Behandlung ergeben sich hieraus komplexe Fragestellungen, insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer und der Betriebsausgaben.

Rechtliche Grundlagen der EWIV

Die EWIV basiert auf europäischem Recht und wird in Deutschland durch das EWIV-Ausführungsgesetz (EWIVAG) ergänzt. Gemäß § 1 EWIVAG ist die EWIV eine juristische Person, die im Handelsregister eingetragen wird. Diese Rechtsform zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

  • Mindestens zwei Mitglieder aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten
  • Unbeschränkte gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder
  • Förderung der wirtschaftlichen Tätigkeit ihrer Mitglieder als Hauptzweck
  • Keine Gewinnerzielungsabsicht für die EWIV selbst

Diese Charakteristika haben weitreichende Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung der EWIV und ihrer Mitglieder, insbesondere im Hinblick auf die Umsatzsteuer und die Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben.

Umsatzsteuerliche Behandlung der EWIV

Die umsatzsteuerliche Einordnung der EWIV ist von zentraler Bedeutung für die steuerliche Optimierung. Gemäß § 2 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) ist die EWIV als Unternehmerin anzusehen, sofern sie eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Dies führt zu einer Reihe von Konsequenzen:

Steuerpflicht und Vorsteuerabzug

Die EWIV unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht für ihre Leistungen. Gleichzeitig ist sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, sofern die bezogenen Leistungen für ihr Unternehmen verwendet werden. Dies eröffnet Optimierungsmöglichkeiten, insbesondere bei grenzüberschreitenden Transaktionen.

Ein Beispiel: Eine EWIV mit Sitz in Deutschland bezieht Beratungsleistungen von einem italienischen Unternehmen. Gemäß § 13b UStG schuldet die EWIV als Leistungsempfängerin die Umsatzsteuer (Reverse-Charge-Verfahren). Gleichzeitig kann sie diese Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen, sofern die Leistung für ihr Unternehmen verwendet wird.

Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Leistungen

Bei grenzüberschreitenden Leistungen innerhalb der EU sind die Regelungen des § 3a UStG zu beachten. Hiernach gilt für B2B-Leistungen grundsätzlich das Empfängerortprinzip. Dies bedeutet, dass die Leistung am Sitz des Leistungsempfängers als ausgeführt gilt.

Beispiel: Eine EWIV mit Sitz in Deutschland erbringt Beratungsleistungen an ein Unternehmen in Frankreich. Die Leistung gilt als in Frankreich ausgeführt und unterliegt dort der Umsatzsteuer. Die EWIV muss diese Leistung in Deutschland nicht der Umsatzsteuer unterwerfen.

Die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung wurde durch mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigt, unter anderem im Fall EDM (C-77/01), in dem der EuGH die Unternehmereigenschaft einer EWIV bekräftigte.

Betriebsausgaben und steuerliche Optimierung für angeschlossene GmbHs

Die steuerliche Optimierung von Betriebsausgaben für GmbHs, die an eine EWIV angeschlossen sind, erfordert eine sorgfältige Planung und Dokumentation. Hierbei sind insbesondere die folgenden Aspekte zu berücksichtigen:

Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen

Beiträge, die eine GmbH an eine EWIV leistet, sind grundsätzlich als Betriebsausgaben abzugsfähig, sofern sie betrieblich veranlasst sind. Dies wurde durch das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben vom 19.12.2018 (IV C 2 – S 2742/0-01) bestätigt. Allerdings ist eine sorgfältige Dokumentation der betrieblichen Veranlassung unerlässlich.

Praxistipp: Erstellen Sie detaillierte Leistungsbeschreibungen und Verträge zwischen der GmbH und der EWIV, um die betriebliche Veranlassung der Beiträge nachzuweisen.

Verrechnung von Leistungen

Leistungen zwischen der EWIV und ihren Mitgliedern müssen zu fremdüblichen Konditionen verrechnet werden. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der Verrechnungspreisdokumentation gemäß § 90 Abs. 3 AO von Bedeutung.

Beispiel: Eine GmbH stellt der EWIV Personal zur Verfügung. Die Verrechnung muss zu marktüblichen Preisen erfolgen und entsprechend dokumentiert werden.

Buchführung und Dokumentation

Um steuerliche Risiken zu minimieren, ist eine sorgfältige Buchführung und Dokumentation unerlässlich. Folgende Maßnahmen sind zu empfehlen:

  • Separate Konten für Transaktionen mit der EWIV einrichten
  • Detaillierte Leistungsnachweise für erbrachte und empfangene Leistungen führen
  • Regelmäßige Überprüfung der Verrechnungspreise auf Fremdüblichkeit
  • Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation gemäß § 90 Abs. 3 AO

Das Finanzgericht Münster hat in seinem Urteil vom 14.02.2020 (13 K 2320/17 K,G,F) die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Dokumentation für die steuerliche Anerkennung von Betriebsausgaben hervorgehoben.

Praxisbeispiele und Fallstudien

Um die praktische Anwendung der dargestellten Grundsätze zu veranschaulichen, betrachten wir im Folgenden einige konkrete Fallbeispiele:

Fall 1: Grenzüberschreitende Forschungskooperation

Eine deutsche GmbH und ein französisches Unternehmen gründen eine EWIV zur gemeinsamen Forschung und Entwicklung. Die EWIV bezieht Laborleistungen aus der Schweiz und erbringt Beratungsleistungen an ihre Mitglieder.

Umsatzsteuerliche Behandlung:

  • Laborleistungen aus der Schweiz: Die EWIV schuldet die Umsatzsteuer nach § 13b UStG (Reverse Charge)
  • Beratungsleistungen an Mitglieder: Steuerpflichtig in Deutschland bzw. Frankreich nach dem Empfängerortprinzip

Betriebsausgaben der GmbH:

  • Mitgliedsbeiträge: Abzugsfähig als Betriebsausgaben, sofern betrieblich veranlasst und angemessen
  • Vergütungen für Beratungsleistungen: Abzugsfähig, Dokumentation der Fremdüblichkeit erforderlich

Fall 2: Gemeinsame Vertriebsstruktur

Mehrere mittelständische GmbHs aus verschiedenen EU-Ländern gründen eine EWIV zur Bündelung ihrer Vertriebsaktivitäten. Die EWIV übernimmt das Marketing und die Kundenakquise für ihre Mitglieder.

Umsatzsteuerliche Behandlung:

  • Marketingleistungen der EWIV: Steuerpflichtig im jeweiligen Sitzland der Mitglieder (Empfängerortprinzip)
  • Provisionen für Kundenakquise: Umsatzsteuerpflichtig in Deutschland, sofern die EWIV ihren Sitz in Deutschland hat

Betriebsausgaben der GmbHs:

  • Marketingkosten: Abzugsfähig als Betriebsausgaben, Nachweis der Angemessenheit erforderlich
  • Provisionen: Abzugsfähig, Dokumentation der Leistungserbringung und Fremdüblichkeit wichtig

In beiden Fällen ist eine sorgfältige Dokumentation und Buchführung unerlässlich, um steuerliche Risiken zu minimieren und die Abzugsfähigkeit der Betriebsausgaben sicherzustellen.

Zusammenfassung und Ausblick

Die EWIV bietet als supranationale Rechtsform vielfältige Möglichkeiten für grenzüberschreitende Kooperationen. Im Hinblick auf die Umsatzsteuer und die Optimierung von Betriebsausgaben für angeschlossene GmbHs ergeben sich sowohl Chancen als auch Herausforderungen:

  • Umsatzsteuerlich ist die EWIV als Unternehmerin zu behandeln, was Vorteile beim Vorsteuerabzug bietet
  • Bei grenzüberschreitenden Leistungen sind die Regelungen des Empfängerortprinzips zu beachten
  • Betriebsausgaben für GmbHs, die an eine EWIV angeschlossen sind, sind grundsätzlich abzugsfähig, erfordern jedoch eine sorgfältige Dokumentation
  • Die Verrechnung von Leistungen zwischen EWIV und Mitgliedern muss fremdüblich erfolgen

Für die Zukunft ist zu erwarten, dass die Bedeutung der EWIV im Rahmen der fortschreitenden europäischen Integration weiter zunehmen wird. Gleichzeitig ist mit einer Verschärfung der steuerlichen Kontrollen zu rechnen, insbesondere im Bereich der Verrechnungspreise und der grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen.

Um die steuerlichen Vorteile der EWIV optimal zu nutzen und gleichzeitig Risiken zu minimieren, empfiehlt sich eine proaktive Herangehensweise:

  • Regelmäßige Überprüfung der steuerlichen Strukturen und Prozesse
  • Implementierung eines robusten Dokumentationssystems für alle relevanten Transaktionen
  • Enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, die Erfahrung im Bereich der EWIV haben
  • Beobachtung der Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen zur steuerlichen Behandlung von EWIVs

Abschließend lässt sich festhalten, dass die EWIV bei korrekter Handhabung ein wertvolles Instrument für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit darstellt. Die steuerliche Optimierung erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und kontinuierliche Überwachung, um die Vorteile dieser Rechtsform voll auszuschöpfen und gleichzeitig compliance-konform zu agieren.

Wie der EuGH in seinem Urteil vom 15.06.2023 (C-707/20) betonte, ist die EWIV ein “Instrument der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten”. Diese Charakterisierung unterstreicht die Bedeutung der EWIV für die europäische Wirtschaftsintegration und legt nahe, dass ihre Rolle in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen wird.

Die ein-Mann EWIV

Nutzen Sie die Vorteile einer EWIV

EWIV: Legales Geschäftsmodell oder potenzielle Betrugsmasche?

Einführung in die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)

Die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung, kurz EWIV, ist eine Rechtsform, die im europäischen Wirtschaftsraum zunehmend an Bedeutung gewinnt. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Konzept? Handelt es sich um ein legales und seriöses Geschäftsmodell oder birgt es Risiken für potenzielle Betrugsmaschen?

Die EWIV wurde 1985 durch eine EU-Verordnung ins Leben gerufen, mit dem Ziel, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Unternehmen innerhalb der Europäischen Union zu erleichtern. Sie stellt eine supranationale Rechtsform dar, die in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gültig ist.

Grundlegende Merkmale der EWIV

  • Mindestens zwei Mitglieder aus verschiedenen EU-Staaten
  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit, aber Teilrechtsfähigkeit
  • Unbeschränkte gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder
  • Flexibilität in der Organisationsstruktur
  • Steuerliche Transparenz

Die EWIV bietet Unternehmen die Möglichkeit, grenzüberschreitend zu kooperieren, ohne ihre rechtliche und wirtschaftliche Selbstständigkeit aufgeben zu müssen. Dies macht sie besonders attraktiv für kleine und mittlere Unternehmen, die international tätig sein möchten.

Legalität und Seriosität der EWIV

Die Frage nach der Legalität der EWIV lässt sich eindeutig beantworten: Sie ist eine durch EU-Recht legitimierte und in allen Mitgliedstaaten anerkannte Rechtsform. Ihre Gründung und Führung unterliegen klaren rechtlichen Rahmenbedingungen.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Basis für die EWIV bildet die Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 des Rates vom 25. Juli 1985. Diese Verordnung regelt die wesentlichen Aspekte der EWIV, wie Gründung, Struktur, Haftung und Auflösung. Ergänzend dazu haben die einzelnen EU-Mitgliedstaaten nationale Ausführungsgesetze erlassen, die spezifische Details regeln.

In Deutschland beispielsweise gilt das EWIV-Ausführungsgesetz (EWIVAG), welches die Verordnung ergänzt und konkretisiert. Diese solide rechtliche Grundlage unterstreicht den seriösen Charakter der EWIV als Rechtsform.

Kontrolle und Aufsicht

EWIVs unterliegen, wie andere Unternehmensformen auch, der Kontrolle durch verschiedene Behörden und Institutionen:

  • Handelsregister: Eintragung und Offenlegung wesentlicher Informationen
  • Finanzbehörden: Steuerliche Überwachung
  • Wirtschaftsprüfer: Bei größeren EWIVs oftmals erforderlich
  • EU-Kommission: Überwachung der korrekten Anwendung der EU-Verordnung

Diese Kontrollmechanismen tragen dazu bei, die Seriosität und Rechtmäßigkeit von EWIVs sicherzustellen.

Potenzielle Risiken und Missbrauchsmöglichkeiten

Trotz des soliden rechtlichen Rahmens und der Kontrollmechanismen ist die EWIV nicht frei von Risiken und potenziellen Missbrauchsmöglichkeiten. Es ist wichtig, diese Aspekte kritisch zu betrachten.

Haftungsrisiken

Ein wesentliches Merkmal der EWIV ist die unbeschränkte gesamtschuldnerische Haftung ihrer Mitglieder. Dies bedeutet, dass jedes Mitglied mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der EWIV haftet. Dieses Haftungsrisiko kann bei unseriöser Geschäftsführung oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu erheblichen finanziellen Belastungen für die einzelnen Mitglieder führen.

Missbrauch für betrügerische Zwecke

Wie bei jeder Rechtsform besteht auch bei der EWIV die Möglichkeit des Missbrauchs für betrügerische Zwecke. Einige potenzielle Szenarien sind:

  • Geldwäsche durch grenzüberschreitende Transaktionen
  • Steuerhinterziehung durch Ausnutzung der steuerlichen Transparenz
  • Betrug durch Vortäuschung einer seriösen Geschäftstätigkeit
  • Umgehung nationaler Regulierungen durch die europäische Struktur

Es ist wichtig zu betonen, dass diese Risiken nicht spezifisch für die EWIV sind, sondern bei jeder Unternehmensform auftreten können. Die grenzüberschreitende Natur der EWIV kann jedoch die Aufdeckung und Verfolgung solcher Aktivitäten erschweren.

Fallbeispiele von Fehlverhalten

Es gibt dokumentierte Fälle, in denen EWIVs für zweifelhafte oder illegale Aktivitäten missbraucht wurden. Ein bekanntes Beispiel ist der Fall einer EWIV, die in mehreren EU-Ländern tätig war und unter dem Deckmantel von Immobiliengeschäften ein komplexes Schneeballsystem betrieb. Die grenzüberschreitende Struktur erschwerte den Behörden die Aufdeckung und Verfolgung.

Ein weiteres Beispiel betrifft eine EWIV, die zur Umgehung strenger nationaler Arbeitsgesetze genutzt wurde. Durch die Verlagerung von Arbeitsverhältnissen in eine EWIV versuchten die Beteiligten, Sozialversicherungsbeiträge und Arbeitnehmerrechte zu umgehen.

Diese Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung und Überwachung von EWIVs, um Missbrauch zu verhindern.

Vorteile und Chancen der EWIV

Trotz der genannten Risiken bietet die EWIV zahlreiche Vorteile und Chancen für Unternehmen, die in Europa grenzüberschreitend tätig sein möchten.

Flexibilität und Effizienz

Die EWIV zeichnet sich durch eine hohe Flexibilität in ihrer Organisationsstruktur aus. Sie kann schnell und mit relativ geringem bürokratischem Aufwand gegründet werden. Dies ermöglicht es Unternehmen, effizient auf Marktchancen zu reagieren und grenzüberschreitende Kooperationen einzugehen.

Kosteneinsparungen

Durch die Bündelung von Ressourcen und Kompetenzen können EWIVs erhebliche Kosteneinsparungen realisieren. Dies ist besonders vorteilhaft für kleine und mittlere Unternehmen, die so Zugang zu größeren Märkten und Projekten erhalten können.

Steuerliche Vorteile

Die steuerliche Transparenz der EWIV kann zu Vorteilen führen. Gewinne und Verluste werden direkt den Mitgliedern zugerechnet, was eine flexible steuerliche Gestaltung ermöglicht. Allerdings erfordert dies eine sorgfältige Planung und Beratung, um alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte korrekt zu berücksichtigen.

Gründung einer EWIV: Schritte und Überlegungen

Die Gründung einer EWIV erfordert sorgfältige Planung und die Berücksichtigung verschiedener rechtlicher und praktischer Aspekte.

Vorbereitungsphase

  • Partnerwahl: Mindestens zwei Partner aus verschiedenen EU-Staaten finden
  • Zweck definieren: Klare Festlegung der Ziele und Aktivitäten der EWIV
  • Rechtliche Beratung: Konsultation von Experten für EU-Recht und internationale Steuerrecht
  • Finanzplanung: Festlegung der Beiträge und Finanzierungsstruktur

Formale Gründungsschritte

1. Erstellung des Gründungsvertrags

2. Wahl des Sitzes der EWIV

3. Bestellung der Geschäftsführer

4. Eintragung im zuständigen Handelsregister

5. Anmeldung bei den relevanten Behörden (z.B. Finanzamt)

Es ist ratsam, sich bei der Gründung von erfahrenen Experten beraten zu lassen. Das Institut Peritum (www.institut-peritum.de) hat sich auf die Gründung und Betreuung von EWIVs spezialisiert und kann wertvolle Unterstützung bieten.

Kritische Betrachtung und Zukunftsperspektiven

Die EWIV als Rechtsform steht an der Schnittstelle zwischen den Chancen der europäischen Integration und den Herausforderungen grenzüberschreitender Wirtschaftsaktivitäten.

Aktuelle Herausforderungen

Trotz ihrer Vorteile sieht sich die EWIV mit einigen Herausforderungen konfrontiert:

  • Komplexität des EU-Rechts und nationaler Ausführungsgesetze
  • Unterschiedliche Interpretationen in verschiedenen EU-Ländern
  • Mangelnde Bekanntheit und teilweise Skepsis gegenüber der Rechtsform
  • Potenzielle Reputationsrisiken durch Missbrauchsfälle

Zukunftsperspektiven

Die Zukunft der EWIV hängt stark von der weiteren Entwicklung des europäischen Binnenmarkts und der EU-Gesetzgebung ab. Mögliche Entwicklungen könnten sein:

  • Stärkere Harmonisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen in der EU
  • Verbesserte Kontrollmechanismen zur Verhinderung von Missbrauch
  • Zunehmende Bedeutung für Kooperationen in Forschung und Entwicklung
  • Anpassung an neue wirtschaftliche Herausforderungen (z.B. Digitalisierung, Nachhaltigkeit)

Fazit: EWIV – Chancen und Risiken abwägen

Die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung ist eine legitime und potenziell sehr nützliche Rechtsform für grenzüberschreitende Kooperationen in der EU. Sie bietet Flexibilität, Effizienz und die Möglichkeit, Ressourcen zu bündeln, was besonders für kleine und mittlere Unternehmen attraktiv ist.

Gleichzeitig ist es wichtig, die mit der EWIV verbundenen Risiken und Verantwortlichkeiten sorgfältig abzuwägen. Die unbeschränkte Haftung der Mitglieder und die Komplexität des rechtlichen Rahmens erfordern eine gründliche Vorbereitung und professionelle Beratung.

Wie bei jeder Unternehmensform besteht auch bei der EWIV die Möglichkeit des Missbrauchs. Einzelne Fälle von Fehlverhalten sollten jedoch nicht dazu führen, die Rechtsform als Ganzes zu diskreditieren. Vielmehr unterstreichen sie die Notwendigkeit einer verantwortungsvollen Führung und angemessener Kontrollmechanismen.

Für Unternehmen, die eine EWIV in Betracht ziehen, ist es ratsam, sich umfassend beraten zu lassen und alle Aspekte sorgfältig zu prüfen. Institutionen wie das Institut Peritum können dabei wertvolle Unterstützung bieten.

Abschließend lässt sich sagen: Die EWIV ist kein Betrugsmodell, sondern eine legale und potenziell sehr nützliche Rechtsform. Wie bei allen unternehmerischen Entscheidungen liegt es in der Verantwortung der Beteiligten, sie seriös und im Einklang mit geltendem Recht zu nutzen.

Weiterführende Informationen

Für einen tieferen Einblick in die Thematik der EWIV empfehlen wir das folgende informative Video:

[Hier würde das YouTube-Video eingebettet werden: https://youtu.be/49thsn2Kkhw?si=b8pNQ2mosCRjl8BI]

Dieses Video bietet zusätzliche Perspektiven und Erläuterungen zur EWIV und kann helfen, ein umfassenderes Verständnis dieser Rechtsform zu entwickeln.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die EWIV ein komplexes, aber potenziell sehr nützliches Instrument für die europäische Wirtschaftskooperation darstellt. Mit der richtigen Vorbereitung, Beratung und verantwortungsvollen Führung kann sie ein wertvolles Werkzeug für Unternehmen sein, die im europäischen Markt erfolgreich agieren möchten.

EWIV Steuervorteile: Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung mit Steuervergünstigungen für Unternehmen

Die steuerlichen Vorteile mit einer EWIV

Steuervorteile der EWIV: Geld stabil im Verbund

Einleitung in die EWIV und ihre steuerlichen Vorteile

Mehr Infos gibt es hier: institut-peritum.de

Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) stellt eine besondere Rechtsform dar, die es Unternehmen in der Europäischen Union ermöglicht, ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten grenzüberschreitend zu koordinieren. Diese Vereinigung bietet zahlreiche steuerliche Vorteile, die sie für Unternehmen attraktiv machen, die über nationale Grenzen hinweg operieren. In einer globalisierten Wirtschaftswelt ist es für Unternehmen essenziell, ihre steuerlichen Belastungen zu optimieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Die EWIV bietet eine Plattform, die es ihren Mitgliedern ermöglicht, Synergien zu nutzen, die durch die Zusammenarbeit entstehen, während gleichzeitig die steuerlichen Belastungen minimiert werden.

Vergleich mit anderen rechtlichen Strukturen

Um die Vorteile der EWIV besser zu verstehen, ist es hilfreich, sie mit anderen rechtlichen Strukturen zu vergleichen, die in der EU existieren. Im Gegensatz zu einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Aktiengesellschaft (AG) ist die EWIV keine Kapitalgesellschaft und verfolgt nicht den Zweck der Gewinnerzielung für sich selbst. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die wirtschaftlichen Aktivitäten ihrer Mitglieder zu fördern und zu koordinieren. Dies ermöglicht eine flexible Steuerstruktur, die für viele Unternehmen von Vorteil sein kann.

Ein wesentlicher Unterschied zu anderen Unternehmensformen besteht darin, dass die EWIV selber keine Körperschaftssteuer zahlt. Stattdessen werden die Gewinne direkt auf die Mitglieder verteilt, die diese dann entsprechend ihrer nationalen Steuerregelungen versteuern. Diese Struktur bietet den Vorteil, dass Gewinne nicht doppelt besteuert werden, was oft bei internationalen Unternehmen ein Problem darstellt. Im Vergleich zu einer Holdingstruktur, bei der Gewinne auf mehreren Ebenen versteuert werden können, bietet die EWIV eine effizientere Möglichkeit, Erträge zu verteilen.

Vergleich mit der Europäischen Aktiengesellschaft

Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) ist eine weitere Rechtsform, die in der EU genutzt werden kann. Während die SE für größere Unternehmen von Vorteil sein kann, die eine einheitliche Struktur über verschiedene Länder hinweg wünschen, bietet die EWIV für kleinere und mittlere Unternehmen sowie für spezifische Projekte eine flexiblere Alternative. Die SE unterliegt einer strengen Regulierung und muss bestimmte Anforderungen erfüllen, was zusätzliche Kosten und Verwaltungsaufwand mit sich bringen kann. Im Gegensatz dazu bietet die EWIV eine schlankere Struktur, die es den Mitgliedern ermöglicht, sich auf ihre Kernaktivitäten zu konzentrieren.

Analyse der steuerlichen Vorteile

Die steuerlichen Vorteile der EWIV sind vielfältig und bieten Unternehmen zahlreiche Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu optimieren. Ein zentraler Vorteil besteht darin, dass die EWIV nicht als eigenständige steuerpflichtige Einheit betrachtet wird. Dies bedeutet, dass sie keine Körperschaftssteuer auf die erzielten Gewinne zahlen muss. Stattdessen werden die Gewinne direkt an die Mitglieder verteilt, die diese dann gemäß den steuerlichen Bestimmungen ihres Heimatlandes versteuern. Diese direkte Gewinnverteilung vermeidet die Problematik der Doppelbesteuerung, die häufig bei multinationalen Unternehmen auftritt.

Durch die Nutzung der EWIV können Unternehmen zudem von bestimmten steuerlichen Abzügen und Vergünstigungen profitieren, die in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen. Da die EWIV darauf abzielt, die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen Unternehmen in verschiedenen Ländern zu fördern, können ihre Mitglieder oft von Steuervergünstigungen profitieren, die auf grenzüberschreitende Kooperationen abzielen. Dies kann zu erheblichen Einsparungen führen und die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen stärken.

Praktische Anwendungen und Beispiele

  • Ein deutsches und ein französisches Unternehmen gründen eine EWIV, um gemeinsam ein Forschungsprojekt durchzuführen. Durch die gemeinsame Nutzung von Ressourcen und die Verteilung der Gewinne gemäß der nationalen Steuergesetze können beide Unternehmen ihre Steuerlasten optimieren.
  • Ein spanisches Unternehmen nutzt die EWIV-Struktur, um seine Produkte in Italien zu vermarkten, wobei es von den steuerlichen Vergünstigungen für grenzüberschreitende Handelsaktivitäten profitiert.

Ein Zitat eines Steuerexperten könnte lauten: “Die EWIV bietet eine einzigartige Möglichkeit, steuerliche Effizienz zu erreichen, indem sie das Beste aus den verschiedenen nationalen Steuerregelungen der EU-Mitgliedstaaten kombiniert.”

Zusammenhalt und Stabilität im Verbund

Ein weiterer Vorteil der EWIV ist die Stabilität, die sie ihren Mitgliedern bietet. Durch die Bündelung von Ressourcen und die gemeinsame Nutzung von Know-how können Unternehmen Risiken minimieren und ihre finanzielle Stabilität stärken. Dies ist besonders in wirtschaftlich unsicheren Zeiten von Vorteil, da es den Mitgliedern ermöglicht, sich gegenseitig zu unterstützen und gemeinsam auf Herausforderungen zu reagieren.

Fazit und Ausblick

Die Steuervorteile der EWIV machen sie zu einer attraktiven Option für Unternehmen, die grenzüberschreitend in Europa tätig sind. Durch die Vermeidung von Doppelbesteuerung, die Nutzung nationaler Steuervergünstigungen und die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen bietet sie eine Plattform, die sowohl steuerliche Effizienz als auch wirtschaftliche Stabilität fördert. Während die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen in der EU weiterhin im Wandel sind, bleibt die EWIV eine flexible und vorteilhafte Struktur für Unternehmen, die in einem zunehmend globalisierten Markt erfolgreich sein wollen.

In Zukunft könnten weitere Reformen und Anpassungen der EU-Steuergesetzgebung zusätzliche Möglichkeiten für die EWIV bieten. Unternehmen sollten daher wachsam bleiben und sich über die neuesten Entwicklungen informieren, um die Vorteile dieser Rechtsform voll ausschöpfen zu können. Durch die strategische Nutzung der EWIV können Unternehmen nicht nur ihre steuerliche Belastung minimieren, sondern auch ihre Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft stärken.

Geschäftsleute schließen sich einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) an

So treten Sie einer EWF bei

EWIV beitreten & grenzüberschreitende Vorteile nutzen – sicher & rechtssicher mit Notar Dr. Jörg Klose

Sie suchen eine einfache und rechtssichere Möglichkeit, in Europa geschäftlich durchzustarten? Dann ist der Beitritt zu unserer Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) die perfekte Lösung!

Bei Institut Peritum bieten wir Ihnen eine bereits bestehende EWIV an, der Sie beitreten können – ohne langwierige Gründungsprozesse. Profitieren Sie von:
Sofortiger EU-weiter Geschäftsfähigkeit
Minimiertem bürokratischem Aufwand
Vollständiger rechtlicher Absicherung durch Notar Dr. Jörg Klose
Steuerlichen Vorteilen & flexibler Zusammenarbeit

In diesem Artikel erfahren Sie:
Was eine EWIV ist & warum Sie unserer beitreten sollten
Die konkreten Vorteile für Ihr Unternehmen
Wie der Beitritt funktioniert – einfach & sicher
Warum unsere EWIV durch Notar Dr. Jörg Klose rechtlich abgesichert ist
Praktische Beispiele, wie Unternehmen bereits profitieren

1. Warum einer bestehenden EWIV beitreten – statt selbst zu gründen?

Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) ist ein einzigartiges EU-Konstrukt, das Unternehmen, Freiberufler und Organisationen ermöglicht, länderübergreifend zusammenzuarbeiten. Doch eine Neugründung ist oft aufwendig:

  • Lange Eintragungsprozesse in verschiedenen Ländern
  • Notarkosten & hoher Verwaltungsaufwand
  • Komplexe steuerliche Fragen

Die Lösung? Treten Sie einfach unserer bestehenden EWIV bei!

Vorteile des Beitritts zu unserer EWIV:

🔹 Keine Neugründung nötig – Sie können sofort loslegen
🔹 Notariell abgesichert durch Dr. Jörg Klose – maximale Rechtssicherheit
🔹 Kein Mindestkapital erforderlich
🔹 Haftungsbeschränkung möglich (individuell regelbar)
🔹 EU-weite Anerkennung – ideal für Exporte, Joint Ventures & Netzwerke

2. Für wen ist der EWIV-Beitritt ideal?

Unsere EWIV eignet sich perfekt für:
KMUs, die in Europa expandieren möchten
Freiberufler & Berater, die international Projekte umsetzen
Forschungsinstitute & Startups, die EU-Fördergelder nutzen wollen
Handelsunternehmen, die neue Märkte erschließen

Beispiel aus der Praxis:

Ein deutsches IT-Startup und eine spanische Marketing-Agentur nutzen unsere EWIV, um gemeinsam ein europäisches Digitalisierungsprojekt umzusetzen – ohne extra GmbH-Gründung im Ausland.

3. So einfach funktioniert der Beitritt zu unserer EWIV

Schritt 1: Kontaktaufnahme & Beratung

Sie melden sich bei Institut Peritum, und wir klären:

  • Passt die EWIV zu Ihrem Vorhaben?
  • Welche Regelungen sollen im Beitrittsvertrag festgehalten werden?

Schritt 2: Notarielle Beurkundung mit Dr. Jörg Klose

Für maximale Rechtssicherheit wird Ihr Beitritt notariell beurkundet. Das bedeutet:
✔ Klare Regelungen zu Rechten & Pflichten
✔ Individuelle Haftungsregelungen
✔ Volle Transparenz & EU-konforme Vertragsgestaltung

Schritt 3: Eintragung & Start

Wir kümmern uns um:

  • Die notwendigen Eintragungen
  • Steuerliche Anmeldungen
  • Bankkonto-Einrichtung (falls gewünscht)

Innerhalb weniger Wochen sind Sie bereit für den europäischen Markt!

4. Warum unsere EWIV durch Notar Dr. Jörg Klose besonders sicher ist

Viele EWIVs scheitern an unklaren Verträgen oder lückenhafter rechtlicher Absicherung. Bei uns nicht!

Notar Dr. Jörg Klose sichert Ihren Beitritt ab durch:
Individuell ausgehandelte Beitrittsvereinbarungen
Klare Haftungsregelungen (optional beschränkbar)
EU-konforme Vertragsgestaltung, die in allen Mitgliedsstaaten gilt

5. Steuervorteile & Buchhaltung – das müssen Sie wissen

Steuerliche Behandlung:

  • Die EWIV selbst wird nicht besteuert (keine Körperschaftsteuer).
  • Gewinne werden den Mitgliedern zugerechnet & dort versteuert.
  • Umsatzsteuer-ID wird beantragt – ideal für EU-Handel.

Buchhaltung & Reporting:

Wir unterstützen Sie mit:
📊 Länderübergreifender Buchhaltung
📊 Jährlicher Berichtspflichten
📊 Steuerlicher Optimierung

6. Häufige Fragen (FAQ) zum EWIV-Beitritt

❓ Kann ich jederzeit wieder austreten?

Ja, der Austritt ist vertraglich geregelt – meist mit einer Kündigungsfrist.

❓ Wie hoch sind die Kosten?

Die Beitrittskosten richten sich nach Ihrem Vorhaben. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot!

❓ Muss ich im Ausland ein Bankkonto eröffnen?

Nein, Sie können auch ein deutsches Konto nutzen. Wir beraten Sie gerne.

7. Fazit: EWIV beitreten & Europa erobern – sicher & schnell

Warum lange gründen, wenn Sie sofort starten können? Durch den Beitritt zu unserer EWIV sparen Sie Zeit, Geld und Bürokratie – und profitieren von einer notariell abgesicherten EU-Rechtsform.

🚀 Ihre Vorteile auf einen Blick:

Schneller Marktzugang in ganz Europa
Keine aufwendige Neugründung
Notariell abgesichert durch Dr. Jörg Klose
Flexible & kostengünstige Lösung

📞 Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Beratungsgespräch!
🌐 Mehr Infos unter: www.institut-peritum.de