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Firmengründung in Ungarn: Vorsicht vor unseriösen Anbietern – Wie Sie seriöse Dienstleister erkennen

Firmengründung in Ungarn: Vorsicht vor unseriösen Anbietern – Wie Sie seriöse Dienstleister erkennen

Einleitung: Die Herausforderungen bei der Unternehmensgründung in Ungarn

Als Institut Peritum, spezialisiert auf die Gründung Europäischer wirtschaftlicher Interessenvereinigungen (EWIV), beobachten wir mit Sorge die zunehmende Zahl unseriöser Anbieter im Bereich der Firmengründung in Ungarn. Die Verlockung einer Körperschaftsteuer von nur 9% – der niedrigsten in ganz Europa – zieht viele Unternehmer an. Doch der Weg zur erfolgreichen Etablierung eines Unternehmens in Ungarn ist mit Fallstricken gespickt, die es zu umgehen gilt.

In diesem umfassenden Leitfaden möchten wir Sie als potenzielle Gründer für die Risiken sensibilisieren und Ihnen zeigen, wie Sie zuverlässige von zweifelhaften Dienstleistern unterscheiden können. Unser Ziel ist es, Ihnen das nötige Rüstzeug an die Hand zu geben, um Ihre Geschäftsidee in Ungarn sicher und rechtskonform umzusetzen.

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Die Verlockung des ungarischen Marktes: Chancen und Risiken

Hunconsult

Attraktive Steuervorteile als Anreiz für Unternehmensgründer

Ungarn hat sich in den letzten Jahren als attraktiver Standort für internationale Unternehmen positioniert. Der Hauptgrund dafür ist zweifellos die äußerst niedrige Körperschaftsteuer von 9%. Im Vergleich zu anderen EU-Ländern, wo Steuersätze von 20% oder mehr keine Seltenheit sind, stellt dies einen erheblichen Wettbewerbsvorteil dar.

Doch die günstigen Steuerbedingungen sind nur die Spitze des Eisbergs. Ungarn bietet:

– Eine zentrale Lage in Europa mit guter Infrastruktur
– Qualifizierte Arbeitskräfte zu wettbewerbsfähigen Löhnen
– Zugang zum EU-Binnenmarkt
– Verschiedene staatliche Förderprogramme für Investoren

Die Schattenseite: Unseriöse Anbieter auf dem Vormarsch

Wo Licht ist, ist auch Schatten. Die günstigen Rahmenbedingungen haben leider auch zwielichtige Akteure auf den Plan gerufen, die die Unwissenheit ausländischer Investoren ausnutzen. Als Institut Peritum sehen wir uns regelmäßig mit Fällen konfrontiert, in denen Unternehmer auf unseriöse Anbieter hereingefallen sind. Die Folgen können verheerend sein:

– Finanzielle Verluste durch Vorauszahlungen ohne Gegenleistung
– Unvollständige oder fehlerhafte Firmengründungen
– Rechtliche Probleme durch Nichteinhaltung ungarischer Vorschriften
– Rufschädigung und verpasste Geschäftschancen

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, bei der Wahl eines Dienstleisters für die Firmengründung in Ungarn äußerste Vorsicht walten zu lassen.

Der Prozess der Unternehmensgründung in Ungarn: Was Sie wissen müssen

Die rechtlichen Grundlagen verstehen

Bevor wir uns den Fallstricken und Lösungen widmen, ist es wichtig, den grundlegenden Prozess der Firmengründung in Ungarn zu verstehen. Als Institut Peritum legen wir großen Wert darauf, unsere Kunden umfassend über alle Schritte zu informieren.

Der Ablauf einer Unternehmensgründung umfasst in der Regel folgende Hauptschritte:

1. Wahl der Rechtsform (z.B. Kft. – vergleichbar mit der deutschen GmbH)
2. Reservierung des Firmennamens
3. Erstellung der Gründungsdokumente
4. Eröffnung eines Bankkontos und Einzahlung des Stammkapitals
5. Anmeldung beim Handelsregister
6. Registrierung bei den Steuerbehörden
7. Beantragung notwendiger Lizenzen und Genehmigungen

Häufige Stolpersteine bei der Firmengründung

In unserer langjährigen Praxis haben wir festgestellt, dass viele unseriöse Anbieter nur die oberflächlichen Schritte der Gründung durchführen. Sie versprechen eine schnelle und unkomplizierte Firmengründung, lassen ihre Kunden aber oft mit unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen zurück. Einige der häufigsten Probleme sind:

– Unvollständige Registrierung bei Behörden
– Fehlerhafte Übersetzungen wichtiger Dokumente
– Vernachlässigung steuerrechtlicher Aspekte
– Mangelnde Unterstützung bei der Eröffnung eines Geschäftskontos
– Fehlende Beratung zur korrekten Firmenadresse und Geschäftsführung

Diese Versäumnisse können schwerwiegende Konsequenzen haben, von Bußgeldern bis hin zur Zwangsauflösung des Unternehmens.

Wie Sie seriöse Dienstleister erkennen: Unsere Checkliste

Als erfahrenes Institut im Bereich der EWIV-Gründung haben wir klare Kriterien entwickelt, anhand derer Sie zuverlässige Anbieter für die Firmengründung in Ungarn identifizieren können. Hier unsere Empfehlungen:

1. Transparenz und Kommunikation

Ein seriöser Dienstleister zeichnet sich durch offene und klare Kommunikation aus. Achten Sie auf folgende Punkte:

– Detaillierte Beschreibung aller Leistungen und Kosten
– Bereitschaft, Fragen ausführlich zu beantworten
– Regelmäßige Updates zum Fortschritt der Gründung
– Erreichbarkeit über verschiedene Kommunikationskanäle

2. Expertise und Erfahrung

Die Gründung eines Unternehmens in Ungarn erfordert spezifisches Fachwissen. Prüfen Sie:

– Qualifikationen und Berufserfahrung der Mitarbeiter
– Referenzen und Fallstudien erfolgreicher Gründungen
– Mitgliedschaften in relevanten Berufsverbänden
– Kenntnisse der aktuellen rechtlichen und steuerlichen Lage in Ungarn

3. Umfassender Service

Ein vertrauenswürdiger Anbieter begleitet Sie durch den gesamten Gründungsprozess und darüber hinaus:

– Unterstützung bei der Wahl der optimalen Rechtsform
– Hilfe bei der Eröffnung eines Geschäftskontos
– Beratung zu Compliance-Fragen und laufenden Verpflichtungen
– Vermittlung von Kontakten zu Steuerberatern und Rechtsanwälten

4. Lokale Präsenz und Sprachkenntnisse

Die Zusammenarbeit mit einem Dienstleister, der sowohl in Ungarn als auch in Ihrem Heimatland vertreten ist, bietet entscheidende Vorteile:

– Direkte Kontakte zu ungarischen Behörden
– Überwindung sprachlicher Barrieren
– Verständnis für kulturelle Unterschiede in der Geschäftswelt

5. Realistische Zeitrahmen und Kostenstrukturen

Vorsicht bei Anbietern, die unrealistische Versprechungen machen:

– Eine seriöse Firmengründung benötigt in der Regel mehrere Wochen
– Zu niedrige Preise können auf mangelnde Qualität hindeuten
– Achten Sie auf versteckte Kosten und Folgegebühren

Case Study: Erfolgreiche Firmengründung mit professioneller Unterstützung

Um die Bedeutung einer sorgfältigen Auswahl des Dienstleisters zu verdeutlichen, möchten wir Ihnen ein Beispiel aus unserer Praxis vorstellen:

Die deutsche Firma TechInnovate GmbH plante die Expansion nach Ungarn, um von den günstigen Steuerbedingungen zu profitieren. Zunächst versuchten sie, die Gründung mit Hilfe eines vermeintlich günstigen Online-Anbieters durchzuführen. Nach mehreren Monaten und erheblichen Vorauszahlungen stellten sie fest, dass wesentliche Schritte der Gründung nicht korrekt umgesetzt wurden.

In dieser Situation wandten sie sich an unser Institut. Wir konnten:

– Die fehlerhafte Gründung rückabwickeln
– Eine korrekte Registrierung bei allen relevanten Behörden vornehmen
– Ein funktionierendes Geschäftskonto eröffnen
– Die notwendige Infrastruktur für den Geschäftsbetrieb aufbauen

Heute ist TechInnovate erfolgreich am ungarischen Markt tätig und profitiert von den Steuervorteilen, ohne rechtliche Risiken eingehen zu müssen.

Unser Ansatz: Ganzheitliche Betreuung bei der Firmengründung

Als Institut Peritum verstehen wir uns nicht nur als Dienstleister, sondern als Partner für Ihren Erfolg in Ungarn. Unser Ansatz umfasst:

1. Individuelle Beratung

Wir analysieren Ihre spezifische Situation und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Unternehmensgründung in Ungarn. Dabei berücksichtigen wir:

– Ihre Branche und Geschäftsmodell
– Langfristige Expansionspläne
– Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten
– Compliance-Anforderungen in Ihrem Sektor

2. Netzwerk von Experten

Durch unsere langjährige Erfahrung haben wir ein umfassendes Netzwerk aufgebaut:

– Spezialisierte Rechtsanwälte für komplexe juristische Fragen
– Steuerberater mit Expertise im ungarischen und internationalen Steuerrecht
– Kontakte zu Banken für reibungslose Kontoeröffnungen
– Verbindungen zu lokalen Behörden für effiziente Genehmigungsprozesse

3. Nachhaltige Betreuung

Unser Service endet nicht mit der erfolgreichen Gründung. Wir stehen Ihnen auch danach zur Seite:

– Unterstützung bei der Erfüllung laufender Berichtspflichten
– Beratung zu Änderungen im ungarischen Gesellschafts- und Steuerrecht
– Hilfe bei der Expansion oder Umstrukturierung Ihres Unternehmens

4. Transparenz und Integrität

Als seriöser Partner legen wir größten Wert auf Transparenz:

– Detaillierte Aufschlüsselung aller Kosten und Gebühren
– Regelmäßige Fortschrittsberichte während des Gründungsprozesses
– Offene Kommunikation über potenzielle Herausforderungen und Lösungsansätze

Fazit: Der Weg zur erfolgreichen Firmengründung in Ungarn

Die Gründung eines Unternehmens in Ungarn bietet zweifellos attraktive Chancen, insbesondere im Hinblick auf die günstige Besteuerung. Doch der Weg dorthin ist mit Herausforderungen gepflastert, die eine sorgfältige Planung und professionelle Unterstützung erfordern.

Als Institut Peritum raten wir dringend zur Vorsicht bei der Auswahl eines Dienstleisters für Ihre Firmengründung. Die kurzfristigen Einsparungen durch vermeintlich günstige Angebote können sich langfristig als kostspielige Fehler erweisen.

Investieren Sie in einen zuverlässigen Partner, der Sie durch den gesamten Prozess begleitet und auch nach der Gründung an Ihrer Seite steht. So legen Sie den Grundstein für einen nachhaltigen Erfolg Ihres Unternehmens in Ungarn.

Wir vom Institut Peritum stehen Ihnen jederzeit für eine ausführliche Beratung zur Verfügung. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Vision einer erfolgreichen Unternehmensgründung in Ungarn Realität werden lassen – professionell, transparent und mit Blick auf Ihren langfristigen Erfolg.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Wie lange dauert eine Firmengründung in Ungarn üblicherweise?

Bei einer professionellen Begleitung kann der Gründungsprozess in etwa 3-4 Wochen abgeschlossen sein. Dies umfasst die Vorbereitung aller Dokumente, die Registrierung bei den Behörden und die Eröffnung eines Geschäftskontos. Komplexere Fälle können mehr Zeit in Anspruch nehmen.

2. Welche Rechtsformen sind für ausländische Investoren in Ungarn am besten geeignet?

Die beliebteste Rechtsform ist die Kft. (Korlátolt felelősségű társaság), vergleichbar mit der deutschen GmbH. Sie bietet eine Haftungsbeschränkung und ist relativ einfach zu gründen und zu verwalten. Für größere Unternehmen kann auch eine Zrt. (geschlossene Aktiengesellschaft) in Frage kommen.

3. Ist es notwendig, für die Firmengründung nach Ungarn zu reisen?

In vielen Fällen ist eine persönliche Anwesenheit nicht zwingend erforderlich. Mit einer entsprechenden Vollmacht können wir als Institut Peritum viele Schritte für Sie erledigen. Allerdings empfehlen wir zumindest einen Besuch, um wichtige Kontakte zu knüpfen und das lokale Geschäftsumfeld kennenzulernen.

4. Welche laufenden Verpflichtungen hat ein Unternehmen in Ungarn?

Zu den wichtigsten laufenden Pflichten gehören:
– Jährliche Erstellung und Einreichung des Jahresabschlusses
– Regelmäßige Steuererklärungen (je nach Steuerart monatlich oder quartalsweise)
– Führung einer ordnungsgemäßen Buchhaltung
– Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften bei Beschäftigung von Mitarbeitern

5. Kann ich als Ausländer alleiniger Geschäftsführer einer ungarischen Firma sein?

Ja, das ist möglich. Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich der Nationalität von Geschäftsführern oder Gesellschaftern. Allerdings sollten Sie beachten, dass für bestimmte behördliche Vorgänge eine Zustelladresse in Ungarn erforderlich ist.

6. Wie hoch ist das erforderliche Mindestkapital für eine Kft.?

Das gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapital für eine Kft. beträgt 3 Millionen HUF (ca. 8.000 EUR). Davon müssen bei der Gründung mindestens 50% eingezahlt werden, der Rest innerhalb eines Jahres.

7. Benötige ich eine ungarische Steuernummer als Geschäftsführer?

Ja, als Geschäftsführer einer ungarischen Gesellschaft benötigen Sie eine persönliche ungarische Steuernummer. Diese ist unter anderem für die Anmeldung bei den Sozialversicherungsbehörden erforderlich.

8. Welche Banken sind für die Kontoeröffnung zu empfehlen?

Die Wahl der Bank hängt von Ihren spezifischen Bedürfnissen ab. Wir arbeiten mit verschiedenen renommierten Banken zusammen und können Sie bei der Auswahl und dem Eröffnungsprozess unterstützen. Wichtige Faktoren sind die Gebührenstruktur, Online-Banking-Möglichkeiten und internationale Überweisungsoptionen.

9. Wie wird sichergestellt, dass mein Unternehmen alle Compliance-Anforderungen erfüllt?

Wir bieten einen umfassenden Compliance-Check an, der alle relevanten Bereiche abdeckt:
– Überprüfung der Gründungsdokumente
– Sicherstellung korrekter Registrierungen bei allen Behörden
– Prüfung der Buchhaltung auf Einhaltung ungarischer Standards
– Beratung zu branchenspezifischen Regelungen

10. Was passiert, wenn ich nach der Gründung Änderungen an meiner Gesellschaft vornehmen möchte?

Änderungen wie Kapitalerhöhungen, Gesellschafterwechsel oder Änderungen des Unternehmenszwecks sind jederzeit möglich, müssen aber beim Handelsregister angemeldet werden. Wir unterstützen Sie bei allen notwendigen Schritten, von der Vorbereitung der Dokumente bis zur Einreichung bei den zuständigen Behörden.

EWIV Vorteile

Steuerliche Vorteile der EWIV im deutsch-ungarischen Wirtschaftskontext

Steuerliche Vorteile der EWIV im deutsch-ungarischen Wirtschaftskontext

Grundlegende steuerliche Behandlung der EWIV

Die steuerlichen Vorteile einer EWIV basieren maßgeblich auf dem Transparenzprinzip gemäß Art. 40 EWIV-VO. Dieses Prinzip ermöglicht eine direkte Zurechnung der Gewinne und Verluste an die Mitglieder, ohne dass die EWIV selbst zum Steuersubjekt wird.

Bei einer deutsch-ungarischen Kooperation ergeben sich besondere Gestaltungsmöglichkeiten: Die Gewinne werden entsprechend den nationalen Steuergesetzen direkt bei den Mitgliedern erfasst. In Deutschland erfolgt dies nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG als Einkünfte aus Gewerbebetrieb, während in Ungarn die Besteuerung nach dem dortigen Körperschaftsteuergesetz (1996. évi LXXXI. törvény) erfolgt.

Wesentliche EWIV Vorteile im Überblick:

    – Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Anwendung des DBA Deutschland-Ungarn
    – Flexible Gewinnverteilung nach Gesellschaftsvertrag
    – Keine Gewerbesteuer auf EWIV-Ebene in Deutschland

Besonders vorteilhaft: Die grenzüberschreitende Verlustverrechnung ermöglicht eine optimierte Steuerplanung.

Die steuerliche Gestaltungsfreiheit einer EWIV bietet damit erhebliche Vorteile für internationale Kooperationen. Durch geschickte Strukturierung lassen sich legitime Steuervorteile in beiden Ländern realisieren.

Grenzüberschreitende Gewinnzurechnung

Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) bietet faszinierende steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im deutsch-ungarischen Wirtschaftsraum. Doch wie genau profitieren Unternehmen von dieser Rechtsform?

Besteuerungsmechanismus und DBA-Anwendung

Die EWIV-Vorteile zeigen sich besonders deutlich im Zusammenspiel des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Ungarn (BGBl. II S. 1156/2011). Die Gewinne werden transparent den Mitgliedern entsprechend ihrer Beteiligungsquote zugerechnet. Dabei kommt § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zur Anwendung, wodurch die Einkünfte als gewerblich qualifiziert werden.

Besonders vorteilhaft: Die Anrechnungsmethode nach Art. 23 DBA Deutschland-Ungarn verhindert effektiv eine Doppelbesteuerung.

Konkrete steuerliche Effekte

Ein wesentlicher EWIV-Vorteil liegt in der Möglichkeit, das günstigere ungarische Steuerniveau von 9% für Körperschaften zu nutzen. Die deutsche Gesellschaft kann:

    – Verluste grenzüberschreitend geltend machen
    – Vom niedrigeren ungarischen Steuersatz profitieren
    – Betriebsausgaben in beiden Ländern steuerlich absetzen

Die steuerliche Behandlung folgt dabei dem Transparenzprinzip gemäß Art. 40 EWIV-VO (Verordnung Nr. 2137/85). Dies ermöglicht eine flexible Gestaltung der Gewinnverteilung und Kostenallokation zwischen den Mitgliedern.

Für die praktische Umsetzung empfiehlt sich die Konsultation der Finanzverwaltungsanweisungen (BMF-Schreiben vom 19.12.2016) zur korrekten steuerlichen Handhabung grenzüberschreitender EWIV-Strukturen.

Umsatzsteuerliche Besonderheiten

Die steuerlichen Vorteile einer EWIV im deutsch-ungarischen Wirtschaftsverkehr eröffnen bemerkenswerte Gestaltungsmöglichkeiten. Insbesondere bei der umsatzsteuerlichen Behandlung ergeben sich signifikante Vereinfachungen.

Innergemeinschaftliche Leistungen

Die EWIV ermöglicht eine optimierte Abwicklung innergemeinschaftlicher Leistungen zwischen den Mitgliedsunternehmen. Gemäß § 4 Nr. 1 UStG sind Leistungen innerhalb der EWIV unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Dies reduziert den administrativen Aufwand erheblich.

Vorsteuerabzug in beiden Ländern

Ein wesentlicher EWIV-Vorteil besteht in der Möglichkeit des parallelen Vorsteuerabzugs in Deutschland und Ungarn. Die Mitgliedsunternehmen können dabei die jeweiligen nationalen Vorsteuerabzugsregeln nutzen, ohne komplexe Erstattungsverfahren durchlaufen zu müssen.

“Die EWIV vereinfacht den grenzüberschreitenden Leistungsverkehr durch eine einheitliche steuerliche Behandlung in beiden Ländern.”

Vereinfachungen im Leistungsverkehr

Der grenzüberschreitende Leistungsaustausch profitiert von:

    – Reduzierter Dokumentationspflicht
    – Vereinfachtem Meldewesen
    – Optimierter Rechnungsstellung

Durch die transparente Besteuerung der EWIV werden Gewinne direkt den Mitgliedern zugerechnet. Dies ermöglicht eine flexible steuerliche Gestaltung unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Steuersysteme.

Interessierte finden weiterführende Informationen in den einschlägigen EU-Richtlinien sowie den nationalen Umsatzsteuergesetzen beider Länder.

Gestaltungsmöglichkeiten durch Betriebsstättenkonzept

Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) eröffnet durch ihr einzigartiges Betriebsstättenkonzept bemerkenswerte steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Wie lässt sich dieses Potenzial optimal nutzen?

Definition der Betriebsstätte

Nach Art. 40 EWIV-VO gilt jede Niederlassung einer EWIV als eigenständige Betriebsstätte. Dies ermöglicht eine flexible Strukturierung der Geschäftsaktivitäten über Landesgrenzen hinweg. Besonders interessant ist die Kombination einer deutschen mit einer ungarischen Gesellschaft.

Steuerliche Optimierung durch Standortwahl
Die strategische Platzierung von Betriebsstätten eröffnet erhebliche EWIV-Vorteile. In Ungarn profitiert die EWIV von einem Körperschaftsteuersatz von nur 9%, während in Deutschland 15% anfallen. Diese Differenz lässt sich durch geschickte Gewinnverlagerung nutzen.

Gewinnzuordnung zwischen Betriebsstätten

Die Gewinnzuordnung erfolgt nach dem Fremdvergleichsgrundsatz gemäß Art. 42 EWIV-VO. Dabei können Gewinne dort versteuert werden, wo die entsprechende Wertschöpfung stattfindet. Eine sorgfältige Dokumentation der konzerninternen Verrechnungspreise ist dabei unerlässlich.

“Die EWIV bietet durch ihre flexible Betriebsstättenstruktur einzigartige steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im europäischen Wirtschaftsraum.”

Durch geschickte Nutzung dieser EWIV-Vorteile lassen sich erhebliche Steuerersparnisse realisieren. Wichtig ist dabei die Beachtung der entsprechenden Dokumentationspflichten nach § 90 Abs. 3 AO sowie der EU-Richtlinie 2011/16/EU zur Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der Besteuerung.

Synergieeffekte im Konzernverbund

Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) eröffnet bemerkenswerte steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im grenzüberschreitenden Kontext. Besonders attraktiv zeigt sich dies bei einer deutsch-ungarischen Kooperation.

Steuerliche Optimierung erfolgt primär durch die transparente Besteuerung nach Art. 40 EWIV-VO. Die Gewinne werden direkt bei den Mitgliedern entsprechend ihrer nationalen Steuergesetze erfasst. Dies ermöglicht eine flexible Ressourcenallokation ohne zusätzliche Steuerbelastung auf EWIV-Ebene.

Grenzüberschreitende Verlustverrechnung

Ein zentraler EWIV-Vorteil liegt in der Möglichkeit zur grenzüberschreitenden Verlustverrechnung. Verluste der ungarischen Gesellschaft können unter bestimmten Voraussetzungen mit deutschen Gewinnen verrechnet werden – ein erheblicher Steuervorteil.

Die gemeinsame Verwaltung reduziert nicht nur operative Kosten, sondern ermöglicht auch steuerliche Synergien durch:
– Gebündelte Buchhaltung
– Koordinierte Steuerplanung
– Optimierte Compliance-Prozesse

Durch die transparente Besteuerungsstruktur der EWIV entfallen zudem viele der typischen Doppelbesteuerungsprobleme im internationalen Kontext. Ein effizienter Mechanismus für moderne europäische Unternehmenskooperationen.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Compliance

Die steuerlichen Vorteile einer EWIV ergeben sich primär aus ihrer besonderen Rechtsform und der grenzüberschreitenden Struktur. Bei einer deutsch-ungarischen EWIV profitieren die Mitglieder von der steuerlichen Transparenz gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG.

Dokumentationspflichten

Die Dokumentationsanforderungen richten sich nach beiden nationalen Rechtssystemen. In Deutschland sind die Aufzeichnungspflichten nach § 140 ff. AO maßgeblich, während in Ungarn das Gesetz Nr. C von 2000 über die Rechnungslegung Anwendung findet.

Besonders vorteilhaft: EWIV-Mitglieder können Verluste direkt in ihrer jeweiligen Steuererklärung geltend machen.

EU-Verordnungen und Meldepflichten

Die EU-Verordnung 2137/85 bildet den rechtlichen Rahmen. Zentral sind:

    – Quartalsweise Umsatzsteuermeldungen in beiden Ländern
    – Jährliche Gewinnermittlung nach lokalem Recht
    – Dokumentation der konzerninternen Verrechnungspreise

Ein wesentlicher EWIV-Vorteil liegt in der Möglichkeit der steueroptimalen Gestaltung von Konzernstrukturen. Die Gewinne werden entsprechend der gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung den Mitgliedern direkt zugerechnet.

Die Finanzbehörden beider Länder erhalten automatisch relevante Informationen durch das internationale Steuerdatenaustauschsystem. Dies erhöht die Transparenz und reduziert gleichzeitig den administrativen Aufwand für die EWIV-Mitglieder.

Detaillierte Informationen zu steuerrechtlichen Aspekten finden sich unter www.bundesfinanzministerium.de und www.nav.gov.hu.