EWIV Vorteile

Steuerliche Vorteile der EWIV im deutsch-ungarischen Wirtschaftskontext

Steuerliche Vorteile der EWIV im deutsch-ungarischen Wirtschaftskontext

Grundlegende steuerliche Behandlung der EWIV

Die steuerlichen Vorteile einer EWIV basieren maßgeblich auf dem Transparenzprinzip gemäß Art. 40 EWIV-VO. Dieses Prinzip ermöglicht eine direkte Zurechnung der Gewinne und Verluste an die Mitglieder, ohne dass die EWIV selbst zum Steuersubjekt wird.

Bei einer deutsch-ungarischen Kooperation ergeben sich besondere Gestaltungsmöglichkeiten: Die Gewinne werden entsprechend den nationalen Steuergesetzen direkt bei den Mitgliedern erfasst. In Deutschland erfolgt dies nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG als Einkünfte aus Gewerbebetrieb, während in Ungarn die Besteuerung nach dem dortigen Körperschaftsteuergesetz (1996. évi LXXXI. törvény) erfolgt.

Wesentliche EWIV Vorteile im Überblick:

    – Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Anwendung des DBA Deutschland-Ungarn
    – Flexible Gewinnverteilung nach Gesellschaftsvertrag
    – Keine Gewerbesteuer auf EWIV-Ebene in Deutschland

Besonders vorteilhaft: Die grenzüberschreitende Verlustverrechnung ermöglicht eine optimierte Steuerplanung.

Die steuerliche Gestaltungsfreiheit einer EWIV bietet damit erhebliche Vorteile für internationale Kooperationen. Durch geschickte Strukturierung lassen sich legitime Steuervorteile in beiden Ländern realisieren.

Grenzüberschreitende Gewinnzurechnung

Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) bietet faszinierende steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im deutsch-ungarischen Wirtschaftsraum. Doch wie genau profitieren Unternehmen von dieser Rechtsform?

Besteuerungsmechanismus und DBA-Anwendung

Die EWIV-Vorteile zeigen sich besonders deutlich im Zusammenspiel des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Ungarn (BGBl. II S. 1156/2011). Die Gewinne werden transparent den Mitgliedern entsprechend ihrer Beteiligungsquote zugerechnet. Dabei kommt § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zur Anwendung, wodurch die Einkünfte als gewerblich qualifiziert werden.

Besonders vorteilhaft: Die Anrechnungsmethode nach Art. 23 DBA Deutschland-Ungarn verhindert effektiv eine Doppelbesteuerung.

Konkrete steuerliche Effekte

Ein wesentlicher EWIV-Vorteil liegt in der Möglichkeit, das günstigere ungarische Steuerniveau von 9% für Körperschaften zu nutzen. Die deutsche Gesellschaft kann:

    – Verluste grenzüberschreitend geltend machen
    – Vom niedrigeren ungarischen Steuersatz profitieren
    – Betriebsausgaben in beiden Ländern steuerlich absetzen

Die steuerliche Behandlung folgt dabei dem Transparenzprinzip gemäß Art. 40 EWIV-VO (Verordnung Nr. 2137/85). Dies ermöglicht eine flexible Gestaltung der Gewinnverteilung und Kostenallokation zwischen den Mitgliedern.

Für die praktische Umsetzung empfiehlt sich die Konsultation der Finanzverwaltungsanweisungen (BMF-Schreiben vom 19.12.2016) zur korrekten steuerlichen Handhabung grenzüberschreitender EWIV-Strukturen.

Umsatzsteuerliche Besonderheiten

Die steuerlichen Vorteile einer EWIV im deutsch-ungarischen Wirtschaftsverkehr eröffnen bemerkenswerte Gestaltungsmöglichkeiten. Insbesondere bei der umsatzsteuerlichen Behandlung ergeben sich signifikante Vereinfachungen.

Innergemeinschaftliche Leistungen

Die EWIV ermöglicht eine optimierte Abwicklung innergemeinschaftlicher Leistungen zwischen den Mitgliedsunternehmen. Gemäß § 4 Nr. 1 UStG sind Leistungen innerhalb der EWIV unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Dies reduziert den administrativen Aufwand erheblich.

Vorsteuerabzug in beiden Ländern

Ein wesentlicher EWIV-Vorteil besteht in der Möglichkeit des parallelen Vorsteuerabzugs in Deutschland und Ungarn. Die Mitgliedsunternehmen können dabei die jeweiligen nationalen Vorsteuerabzugsregeln nutzen, ohne komplexe Erstattungsverfahren durchlaufen zu müssen.

“Die EWIV vereinfacht den grenzüberschreitenden Leistungsverkehr durch eine einheitliche steuerliche Behandlung in beiden Ländern.”

Vereinfachungen im Leistungsverkehr

Der grenzüberschreitende Leistungsaustausch profitiert von:

    – Reduzierter Dokumentationspflicht
    – Vereinfachtem Meldewesen
    – Optimierter Rechnungsstellung

Durch die transparente Besteuerung der EWIV werden Gewinne direkt den Mitgliedern zugerechnet. Dies ermöglicht eine flexible steuerliche Gestaltung unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Steuersysteme.

Interessierte finden weiterführende Informationen in den einschlägigen EU-Richtlinien sowie den nationalen Umsatzsteuergesetzen beider Länder.

Gestaltungsmöglichkeiten durch Betriebsstättenkonzept

Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) eröffnet durch ihr einzigartiges Betriebsstättenkonzept bemerkenswerte steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Wie lässt sich dieses Potenzial optimal nutzen?

Definition der Betriebsstätte

Nach Art. 40 EWIV-VO gilt jede Niederlassung einer EWIV als eigenständige Betriebsstätte. Dies ermöglicht eine flexible Strukturierung der Geschäftsaktivitäten über Landesgrenzen hinweg. Besonders interessant ist die Kombination einer deutschen mit einer ungarischen Gesellschaft.

Steuerliche Optimierung durch Standortwahl
Die strategische Platzierung von Betriebsstätten eröffnet erhebliche EWIV-Vorteile. In Ungarn profitiert die EWIV von einem Körperschaftsteuersatz von nur 9%, während in Deutschland 15% anfallen. Diese Differenz lässt sich durch geschickte Gewinnverlagerung nutzen.

Gewinnzuordnung zwischen Betriebsstätten

Die Gewinnzuordnung erfolgt nach dem Fremdvergleichsgrundsatz gemäß Art. 42 EWIV-VO. Dabei können Gewinne dort versteuert werden, wo die entsprechende Wertschöpfung stattfindet. Eine sorgfältige Dokumentation der konzerninternen Verrechnungspreise ist dabei unerlässlich.

“Die EWIV bietet durch ihre flexible Betriebsstättenstruktur einzigartige steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im europäischen Wirtschaftsraum.”

Durch geschickte Nutzung dieser EWIV-Vorteile lassen sich erhebliche Steuerersparnisse realisieren. Wichtig ist dabei die Beachtung der entsprechenden Dokumentationspflichten nach § 90 Abs. 3 AO sowie der EU-Richtlinie 2011/16/EU zur Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der Besteuerung.

Synergieeffekte im Konzernverbund

Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) eröffnet bemerkenswerte steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im grenzüberschreitenden Kontext. Besonders attraktiv zeigt sich dies bei einer deutsch-ungarischen Kooperation.

Steuerliche Optimierung erfolgt primär durch die transparente Besteuerung nach Art. 40 EWIV-VO. Die Gewinne werden direkt bei den Mitgliedern entsprechend ihrer nationalen Steuergesetze erfasst. Dies ermöglicht eine flexible Ressourcenallokation ohne zusätzliche Steuerbelastung auf EWIV-Ebene.

Grenzüberschreitende Verlustverrechnung

Ein zentraler EWIV-Vorteil liegt in der Möglichkeit zur grenzüberschreitenden Verlustverrechnung. Verluste der ungarischen Gesellschaft können unter bestimmten Voraussetzungen mit deutschen Gewinnen verrechnet werden – ein erheblicher Steuervorteil.

Die gemeinsame Verwaltung reduziert nicht nur operative Kosten, sondern ermöglicht auch steuerliche Synergien durch:
– Gebündelte Buchhaltung
– Koordinierte Steuerplanung
– Optimierte Compliance-Prozesse

Durch die transparente Besteuerungsstruktur der EWIV entfallen zudem viele der typischen Doppelbesteuerungsprobleme im internationalen Kontext. Ein effizienter Mechanismus für moderne europäische Unternehmenskooperationen.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Compliance

Die steuerlichen Vorteile einer EWIV ergeben sich primär aus ihrer besonderen Rechtsform und der grenzüberschreitenden Struktur. Bei einer deutsch-ungarischen EWIV profitieren die Mitglieder von der steuerlichen Transparenz gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG.

Dokumentationspflichten

Die Dokumentationsanforderungen richten sich nach beiden nationalen Rechtssystemen. In Deutschland sind die Aufzeichnungspflichten nach § 140 ff. AO maßgeblich, während in Ungarn das Gesetz Nr. C von 2000 über die Rechnungslegung Anwendung findet.

Besonders vorteilhaft: EWIV-Mitglieder können Verluste direkt in ihrer jeweiligen Steuererklärung geltend machen.

EU-Verordnungen und Meldepflichten

Die EU-Verordnung 2137/85 bildet den rechtlichen Rahmen. Zentral sind:

    – Quartalsweise Umsatzsteuermeldungen in beiden Ländern
    – Jährliche Gewinnermittlung nach lokalem Recht
    – Dokumentation der konzerninternen Verrechnungspreise

Ein wesentlicher EWIV-Vorteil liegt in der Möglichkeit der steueroptimalen Gestaltung von Konzernstrukturen. Die Gewinne werden entsprechend der gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung den Mitgliedern direkt zugerechnet.

Die Finanzbehörden beider Länder erhalten automatisch relevante Informationen durch das internationale Steuerdatenaustauschsystem. Dies erhöht die Transparenz und reduziert gleichzeitig den administrativen Aufwand für die EWIV-Mitglieder.

Detaillierte Informationen zu steuerrechtlichen Aspekten finden sich unter www.bundesfinanzministerium.de und www.nav.gov.hu.

EWIV Europa - Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung als grenzüberschreitende Kooperationsform

Die optimale Rechtsform – EWIV

Erfolgreich mit EWIV: Informative Analyse der Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung

Die EWIV als innovative Rechtsform im europäischen Wirtschaftsraum

Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung, kurz EWIV, stellt eine bemerkenswerte Rechtsform dar, die im Zuge der europäischen Integration geschaffen wurde. Sie bietet Unternehmen und Einzelpersonen die Möglichkeit, grenzüberschreitend zu kooperieren und dabei von einer flexiblen Struktur zu profitieren. Doch wie bei jeder Rechtsform gibt es auch bei der EWIV Licht und Schatten, insbesondere wenn man die Entwicklungen in Deutschland betrachtet.

Definition und rechtliche Grundlagen der EWIV

Die EWIV basiert auf der Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 des Rates vom 25. Juli 1985. Sie ist eine supranationale Rechtsform, die in allen EU-Mitgliedstaaten gleichermaßen anerkannt wird. Ihr primärer Zweck besteht darin, die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder zu erleichtern oder zu entwickeln, jedoch nicht, diese zu ersetzen.

Charakteristika und Einsatzmöglichkeiten

Eine EWIV zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

  • Mindestens zwei Mitglieder aus verschiedenen EU-Staaten
  • Keine Gewinnerzielungsabsicht für die EWIV selbst
  • Unbeschränkte gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder
  • Große Flexibilität in der Gestaltung der internen Organisation

Diese Eigenschaften machen die EWIV besonders attraktiv für Kooperationen im Bereich Forschung und Entwicklung, gemeinsame Vertriebsaktivitäten oder Projektmanagement auf europäischer Ebene.

Kontroversen und Fehlentwicklungen: Der Fall der IK-EWIV

Trotz der vielversprechenden Konzeption der EWIV kam es in Deutschland zu Entwicklungen, die das Ansehen dieser Rechtsform nachhaltig beschädigt haben. Im Zentrum der Kontroverse stand die sogenannte IK-EWIV.

Die Protagonisten der IK-EWIV

Die IK-EWIV wurde maßgeblich von Individuen wie Heinz-Gerd Jansen und Klaus Uwe Benneter vorangetrieben. Diese Personen versprachen potentiellen Mitgliedern erhebliche steuerliche Vorteile durch die Nutzung der EWIV-Struktur. Dabei beriefen sie sich auf vermeintliche Steuerprivilegien, die in dieser Form nicht existierten.

Fehlinterpretationen und irreführende Behauptungen

Ein zentraler Irrtum bestand in der Behauptung, die EWIV sei per se ein Instrument zur Steuerersparnis. Dies ist eine grobe Fehlinterpretation des Zwecks und der rechtlichen Natur der EWIV. Dr. Jur. Thomas Wachter, ein renommierter Experte auf diesem Gebiet, stellte klar:

“Die EWIV ist kein Vehikel zur Steuerumgehung, sondern eine Rechtsform zur Förderung grenzüberschreitender Kooperationen. Jegliche Darstellung, die anderes suggeriert, ist irreführend und potentiell schädlich für die beteiligten Unternehmen.”

Konsequenzen für die Reputation der EWIV

Die Aktivitäten der IK-EWIV und ähnlicher Gruppierungen führten zu einer erhöhten Skepsis seitens der deutschen Finanzbehörden gegenüber EWIV-Strukturen. Dies hatte zur Folge, dass legitime Nutzungen der EWIV-Rechtsform unter verstärkter Beobachtung standen und teilweise ungerechtfertigten Verdächtigungen ausgesetzt waren.

Rechtliche und steuerliche Aspekte der EWIV

Um die Kontroversen um die EWIV zu verstehen, ist es essentiell, die tatsächlichen rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen zu betrachten.

Umsatzsteuerliche Behandlung der EWIV

Die umsatzsteuerliche Behandlung der EWIV folgt den allgemeinen Prinzipien des Umsatzsteuergesetzes. Eine EWIV ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, sofern sie unternehmerisch tätig ist. Die oft kolportierte Annahme, eine EWIV sei generell von der Umsatzsteuer befreit, ist falsch.

Ertragsteuerliche Aspekte

Ertragsteuerlich wird die EWIV in Deutschland als Personengesellschaft behandelt. Dies bedeutet, dass nicht die EWIV selbst, sondern ihre Mitglieder für die Gewinne besteuert werden. Dieser Durchgriff auf die Mitglieder führt keineswegs automatisch zu Steuervorteilen, sondern kann je nach Konstellation sogar zu einer höheren Steuerbelastung führen.

Haftungsrisiken und ihre Implikationen

Ein oft unterschätzter Aspekt der EWIV ist die unbeschränkte gesamtschuldnerische Haftung ihrer Mitglieder. Dies bedeutet, dass jedes Mitglied für sämtliche Verbindlichkeiten der EWIV mit seinem gesamten Vermögen haftet. Prof. Dr. Peter Kindler von der Ludwig-Maximilians-Universität München betont:

“Die unbeschränkte Haftung in der EWIV ist ein zweischneidiges Schwert. Sie schafft einerseits Vertrauen bei Geschäftspartnern, stellt andererseits aber ein erhebliches Risiko für die Mitglieder dar.”

Praktische Anwendungsbereiche und Erfolgsbeispiele

Trotz der Kontroversen bietet die EWIV bei korrekter Anwendung erhebliche Vorteile für grenzüberschreitende Kooperationen.

Forschung und Entwicklung

Im Bereich Forschung und Entwicklung hat sich die EWIV als besonders nützlich erwiesen. Ein Paradebeispiel ist das European Synchrotron Radiation Facility (ESRF) in Grenoble, das als EWIV organisiert ist und Wissenschaftlern aus ganz Europa Zugang zu hochmodernen Forschungseinrichtungen bietet.

Gemeinsame Vertriebsstrukturen

Kleine und mittlere Unternehmen nutzen die EWIV erfolgreich, um gemeinsame Vertriebsstrukturen in anderen EU-Ländern aufzubauen. Dies ermöglicht es ihnen, Ressourcen zu bündeln und Markteintrittsbarrieren zu überwinden.

Projektmanagement im Bausektor

Im Bausektor werden EWIVs häufig für die Durchführung großer, länderübergreifender Infrastrukturprojekte genutzt. Sie ermöglichen eine flexible Zusammenarbeit von Unternehmen aus verschiedenen EU-Staaten, ohne dass eine dauerhafte Gesellschaft gegründet werden muss.

Zukunftsperspektiven und Handlungsempfehlungen

Die EWIV bleibt trotz der vergangenen Kontroversen eine vielversprechende Rechtsform für europäische Kooperationen. Um ihr Potenzial voll auszuschöpfen, sind jedoch einige Aspekte zu beachten.

Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung

Es ist wichtig, die EWIV von den Fehlinterpretationen und Missbräuchen der Vergangenheit zu trennen. Unternehmen und Berater sollten sich auf die tatsächlichen Vorteile der EWIV konzentrieren, insbesondere ihre Flexibilität und die Möglichkeit zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.

Empfehlungen für Unternehmen

Unternehmen, die eine EWIV in Betracht ziehen, sollten:

  • Eine gründliche rechtliche und steuerliche Beratung in Anspruch nehmen
  • Die Haftungsrisiken sorgfältig abwägen und gegebenenfalls Versicherungslösungen prüfen
  • Klare Ziele und Strukturen für die Zusammenarbeit definieren
  • Die EWIV als Instrument zur Förderung der wirtschaftlichen Tätigkeit, nicht als Steuersparmodell betrachten

Rolle der Gesetzgeber und Behörden

Auf Seiten der Gesetzgeber und Behörden besteht die Herausforderung darin, einen ausgewogenen Ansatz zu finden. Einerseits müssen Missbrauchsmöglichkeiten konsequent unterbunden werden, andererseits sollte die legitime Nutzung der EWIV nicht durch übermäßige Bürokratie erschwert werden.

Fazit: Die EWIV als Chance für europäische Zusammenarbeit

Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung bleibt trotz der Kontroversen um die IK-EWIV ein wertvolles Instrument für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Europa. Ihre Flexibilität und supranationale Natur machen sie zu einer einzigartigen Rechtsform, die bei korrekter Anwendung erhebliche Vorteile bieten kann.

Die Fehler der Vergangenheit sollten als Lehre dienen, nicht als Grund zur generellen Ablehnung der EWIV. Mit einer fundierten rechtlichen und steuerlichen Beratung sowie einer klaren Zielsetzung können Unternehmen die EWIV erfolgreich nutzen, um ihre europäischen Aktivitäten zu stärken und neue Märkte zu erschließen.

Letztendlich liegt es an den Unternehmen, Beratern und Behörden, gemeinsam daran zu arbeiten, das Potenzial der EWIV voll auszuschöpfen und dabei die Integrität dieser Rechtsform zu wahren. Nur so kann die EWIV ihrer Rolle als Katalysator für die europäische wirtschaftliche Integration gerecht werden.

Geschäftsleute schließen sich einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) an

So treten Sie einer EWF bei

EWIV beitreten & grenzüberschreitende Vorteile nutzen – sicher & rechtssicher mit Notar Dr. Jörg Klose

Sie suchen eine einfache und rechtssichere Möglichkeit, in Europa geschäftlich durchzustarten? Dann ist der Beitritt zu unserer Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) die perfekte Lösung!

Bei Institut Peritum bieten wir Ihnen eine bereits bestehende EWIV an, der Sie beitreten können – ohne langwierige Gründungsprozesse. Profitieren Sie von:
Sofortiger EU-weiter Geschäftsfähigkeit
Minimiertem bürokratischem Aufwand
Vollständiger rechtlicher Absicherung durch Notar Dr. Jörg Klose
Steuerlichen Vorteilen & flexibler Zusammenarbeit

In diesem Artikel erfahren Sie:
Was eine EWIV ist & warum Sie unserer beitreten sollten
Die konkreten Vorteile für Ihr Unternehmen
Wie der Beitritt funktioniert – einfach & sicher
Warum unsere EWIV durch Notar Dr. Jörg Klose rechtlich abgesichert ist
Praktische Beispiele, wie Unternehmen bereits profitieren

1. Warum einer bestehenden EWIV beitreten – statt selbst zu gründen?

Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) ist ein einzigartiges EU-Konstrukt, das Unternehmen, Freiberufler und Organisationen ermöglicht, länderübergreifend zusammenzuarbeiten. Doch eine Neugründung ist oft aufwendig:

  • Lange Eintragungsprozesse in verschiedenen Ländern
  • Notarkosten & hoher Verwaltungsaufwand
  • Komplexe steuerliche Fragen

Die Lösung? Treten Sie einfach unserer bestehenden EWIV bei!

Vorteile des Beitritts zu unserer EWIV:

🔹 Keine Neugründung nötig – Sie können sofort loslegen
🔹 Notariell abgesichert durch Dr. Jörg Klose – maximale Rechtssicherheit
🔹 Kein Mindestkapital erforderlich
🔹 Haftungsbeschränkung möglich (individuell regelbar)
🔹 EU-weite Anerkennung – ideal für Exporte, Joint Ventures & Netzwerke

2. Für wen ist der EWIV-Beitritt ideal?

Unsere EWIV eignet sich perfekt für:
KMUs, die in Europa expandieren möchten
Freiberufler & Berater, die international Projekte umsetzen
Forschungsinstitute & Startups, die EU-Fördergelder nutzen wollen
Handelsunternehmen, die neue Märkte erschließen

Beispiel aus der Praxis:

Ein deutsches IT-Startup und eine spanische Marketing-Agentur nutzen unsere EWIV, um gemeinsam ein europäisches Digitalisierungsprojekt umzusetzen – ohne extra GmbH-Gründung im Ausland.

3. So einfach funktioniert der Beitritt zu unserer EWIV

Schritt 1: Kontaktaufnahme & Beratung

Sie melden sich bei Institut Peritum, und wir klären:

  • Passt die EWIV zu Ihrem Vorhaben?
  • Welche Regelungen sollen im Beitrittsvertrag festgehalten werden?

Schritt 2: Notarielle Beurkundung mit Dr. Jörg Klose

Für maximale Rechtssicherheit wird Ihr Beitritt notariell beurkundet. Das bedeutet:
✔ Klare Regelungen zu Rechten & Pflichten
✔ Individuelle Haftungsregelungen
✔ Volle Transparenz & EU-konforme Vertragsgestaltung

Schritt 3: Eintragung & Start

Wir kümmern uns um:

  • Die notwendigen Eintragungen
  • Steuerliche Anmeldungen
  • Bankkonto-Einrichtung (falls gewünscht)

Innerhalb weniger Wochen sind Sie bereit für den europäischen Markt!

4. Warum unsere EWIV durch Notar Dr. Jörg Klose besonders sicher ist

Viele EWIVs scheitern an unklaren Verträgen oder lückenhafter rechtlicher Absicherung. Bei uns nicht!

Notar Dr. Jörg Klose sichert Ihren Beitritt ab durch:
Individuell ausgehandelte Beitrittsvereinbarungen
Klare Haftungsregelungen (optional beschränkbar)
EU-konforme Vertragsgestaltung, die in allen Mitgliedsstaaten gilt

5. Steuervorteile & Buchhaltung – das müssen Sie wissen

Steuerliche Behandlung:

  • Die EWIV selbst wird nicht besteuert (keine Körperschaftsteuer).
  • Gewinne werden den Mitgliedern zugerechnet & dort versteuert.
  • Umsatzsteuer-ID wird beantragt – ideal für EU-Handel.

Buchhaltung & Reporting:

Wir unterstützen Sie mit:
📊 Länderübergreifender Buchhaltung
📊 Jährlicher Berichtspflichten
📊 Steuerlicher Optimierung

6. Häufige Fragen (FAQ) zum EWIV-Beitritt

❓ Kann ich jederzeit wieder austreten?

Ja, der Austritt ist vertraglich geregelt – meist mit einer Kündigungsfrist.

❓ Wie hoch sind die Kosten?

Die Beitrittskosten richten sich nach Ihrem Vorhaben. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot!

❓ Muss ich im Ausland ein Bankkonto eröffnen?

Nein, Sie können auch ein deutsches Konto nutzen. Wir beraten Sie gerne.

7. Fazit: EWIV beitreten & Europa erobern – sicher & schnell

Warum lange gründen, wenn Sie sofort starten können? Durch den Beitritt zu unserer EWIV sparen Sie Zeit, Geld und Bürokratie – und profitieren von einer notariell abgesicherten EU-Rechtsform.

🚀 Ihre Vorteile auf einen Blick:

Schneller Marktzugang in ganz Europa
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