Gründung einer EWIV in Deutschland: Rechtliche Grundlagen und praktische Aspekte

 

Einleitung

 

Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) bietet Unternehmen in der Europäischen Union die Möglichkeit, grenzüberschreitend zu kooperieren. Insbesondere in Deutschland steht der EWIV grundsätzlich nur die Form der Neugründung zur Verfügung. Dieser Artikel beleuchtet die wesentlichen rechtlichen Anforderungen und praktischen Aspekte der Gründung einer EWIV in Deutschland.

Der Gründungsvertrag der EWIV

Notwendige Angaben im Gründungsvertrag

Der Gründungsvertrag einer EWIV muss bestimmte Angaben enthalten, um rechtswirksam zu sein. Dazu gehören:

  • Name der Vereinigung
  • Unternehmenssitz
  • Unternehmensgegenstand
  • Namen, Nummern und Orte der Registereintragungen der Mitglieder
  • Dauer der Vereinigung, sofern sie nicht unbegrenzt ist

Form des Gründungsvertrags

In der Literatur wird diskutiert, ob der Gründungsvertrag der Schriftform oder lediglich der Textform bedarf. Um möglichen rechtlichen Problemen vorzubeugen, empfehlen wir die Wahl der Schriftform. Dieser Vertrag muss anschließend in das von den Mitgliedstaaten dafür vorgesehene Register eingetragen werden, was der EWIV in der gesamten Gemeinschaft die volle Rechtsfähigkeit verleiht.

Eintragung und Rechtsfähigkeit

Registereintragung

Die Eintragung des Gründungsvertrags verleiht der EWIV die volle Rechtsfähigkeit innerhalb der EU. Der einzelne Mitgliedstaat bestimmt jedoch, ob und inwieweit die in seiner Rechtsordnung gegründeten EWIV Rechtspersönlichkeit besitzen.

Rechtsfähigkeit in Deutschland

Das deutsche EWIV-Ausführungsgesetz zur Europäischen EWIV-Verordnung verweist auf Regelungen über die offene Handelsgesellschaft (OHG). Damit erlangt eine deutsche EWIV nach § 124 HGB Rechtsfähigkeit im Sinne einer Gesamthandsgemeinschaft, ist jedoch keine juristische Person wie eine AG oder GmbH. Sie wird im deutschen Handelsregister A bei den Personengesellschaften geführt und ist nicht publizitätspflichtig.

Praktische Bedeutung der Rechtsfähigkeit

In der Praxis ist die Frage der Rechtsfähigkeit einer EWIV in Deutschland oft weniger relevant. Aufgrund des EU-Rechts kann jede EWIV Verträge abschließen, klagen oder verklagt werden und einen Geschäftsführer ernennen. Diese Regelungen ähneln denen einer GmbH und bieten den Mitgliedern der EWIV umfangreiche Handlungsmöglichkeiten.

Veröffentlichungspflichten

EU-Amtsblatt

Bei jeder Gründung oder Auflösung einer EWIV müssen die Einzelheiten im EU-Amtsblatt der Reihe S veröffentlicht werden. Dies führt jedoch häufig zu Verwechslungen mit der „Europa-AG“ (Societas Europaea, SE) oder wird gar nicht zur Publikation weitergeleitet.

EU-Kommissionsprojekt

Für einen vollständigen Überblick wird man wohl auf das EU-Kommissionsprojekt eines horizontal verknüpfbaren Unternehmensregisters in den Mitgliedstaaten warten müssen. Dieses Projekt zielt darauf ab, eine bessere Transparenz und Übersichtlichkeit bei der Registrierung und Veröffentlichung von Unternehmensdaten zu gewährleisten.

Zusammenfassung und Empfehlungen

Schritte zur Gründung einer EWIV

  1. Erstellung des Gründungsvertrags mit den notwendigen Angaben.
  2. Wahl der Schriftform, um rechtlichen Problemen vorzubeugen.
  3. Eintragung des Vertrags in das nationale Register.
  4. Veröffentlichung der Gründungsdetails im EU-Amtsblatt.

Praktische Tipps

  • Rechtliche Beratung: Holen Sie sich rechtliche Unterstützung, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen korrekt erfüllt werden.
  • Koordination mit Mitgliedern: Stellen Sie sicher, dass alle Mitglieder über die notwendigen Schritte und deren rechtliche Auswirkungen informiert sind.
  • Überwachung der Veröffentlichungspflichten: Verfolgen Sie die Veröffentlichungspflichten genau, um unnötige rechtliche Komplikationen zu vermeiden.

Die Gründung einer EWIV in Deutschland bietet Unternehmen eine wertvolle Möglichkeit zur grenzüberschreitenden Kooperation innerhalb der EU. Durch sorgfältige Planung und Beachtung der rechtlichen Anforderungen kann diese Form der Zusammenarbeit effektiv und rechtssicher gestaltet werden.