Verwaltung einer EWIV
Betrieb und Verwaltung einer EWIV

Verwaltungsaufwand und Betrieb einer Europäischen Wirtschaftlichen Interessen Vereinigung (EWIV)

Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) ist eine rechtliche Struktur, die Unternehmen und anderen Organisationen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, grenzüberschreitend zusammenzuarbeiten. Während die Gründung und der Betrieb einer EWIV zahlreiche Vorteile bietet, erfordert sie auch einen beträchtlichen Verwaltungsaufwand. In diesem Beitrag beleuchten wir die wichtigsten Aspekte des Verwaltungsaufwands und die Zusammenarbeit mit Steuerberatern, sowohl für die EWIV selbst als auch für die angeschlossenen Gesellschaften.

Gründung und Verwaltungsaufwand einer EWIV

Die Gründung einer EWIV ist mit bestimmten Formalitäten verbunden, die sorgfältig eingehalten werden müssen. Es bedarf zur Gründung keiner notariellen Beurkundung, nur eine notarielle Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung, sowie die Eintragung ins Handelsregister. Es empfiehlt sich jedenfalls immer eine Begleitung durch erfahrene Gesellschaftsrechtler, damit der Vereinigungsvertrag EWIV-konform erstellt wird. Darüber hinaus muss die EWIV eine eindeutige und transparente Buchführung führen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Zu den laufenden administrativen Aufgaben gehören:

  1. Regelmäßige Meetings und Berichterstattung: Die EWIV sollte regelmäßige Meetings der Mitglieder abhalten und Protokolle führen. Dies umfasst auch die Erstellung von Jahresberichten und die rechtzeitige Einreichung bei den entsprechenden Behörden.
  2. Buchführung und Rechnungswesen: Eine präzise Buchführung ist essenziell. Hierzu gehört die Verwaltung von Einnahmen und Ausgaben sowie die Erstellung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen.
  3. Compliance und rechtliche Anforderungen: Die EWIV muss sicherstellen, dass sie alle rechtlichen und regulatorischen Anforderungen erfüllt, einschließlich der Einhaltung von Arbeits- und Sozialversicherungsrechten.

Verwaltungsaufwand für angeschlossene Gesellschaften

Die an die EWIV angeschlossenen Gesellschaften haben ebenfalls spezifische Verpflichtungen. Jede angeschlossene Gesellschaft muss sicherstellen, dass ihre Interaktionen und Transaktionen mit der EWIV ordnungsgemäß dokumentiert und mit den geltenden Vorschriften im Einklang stehen. Hierzu zählen:

  1. Interne Koordination: Es bedarf einer engen Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den angeschlossenen Gesellschaften und der EWIV, um sicherzustellen, dass alle administrativen und rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
  2. Finanzielle Abstimmung: Jede Gesellschaft muss ihre finanziellen Transaktionen mit der EWIV sorgfältig abstimmen und dokumentieren, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.

Rolle der Steuerberater

Steuerberater spielen eine entscheidende Rolle im Verwaltungsaufwand sowohl für die EWIV als auch für die angeschlossenen Gesellschaften. In der Regel sind mehrere Steuerberater involviert:

  1. Steuerberater der EWIV: Ein Steuerberater ist speziell für die steuerlichen Belange der EWIV zuständig. Dieser übernimmt die Erstellung der Steuererklärungen und die Beratung in steuerrechtlichen Fragen, die die gesamte Vereinigung betreffen.
  2. Steuerberater der angeschlossenen Gesellschaften: Jede der europäischen Gesellschaften, die an die EWIV angeschlossen sind, hat ihren eigenen Steuerberater. Diese Steuerberater sind verantwortlich für die nationalen steuerlichen Verpflichtungen der jeweiligen Gesellschaft und müssen sicherstellen, dass alle Transaktionen mit der EWIV korrekt verbucht und steuerlich berücksichtigt werden.

Zusammenarbeit und Koordination

Die effektive Zusammenarbeit zwischen den Steuerberatern der EWIV und denen der angeschlossenen Gesellschaften ist essenziell. Hierzu gehören regelmäßige Abstimmungen und der Austausch von relevanten Informationen. Eine klare Kommunikation und die Einhaltung von Fristen sind dabei von großer Bedeutung, um steuerliche Risiken zu minimieren und eine reibungslose Administration zu gewährleisten.